Wenn der Beifahrer nervt

[vc_row][vc_column][vc_column_text]In vielen Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs sind die Hinweise unmissverständlich: Gespräch mit dem Fahrer verboten! Eine klare Botschaft an alle Geschwätzigen und Überklugen, die den Fahrzeuglenker mit flachen Gesprächen oder belehrenden Hinweisen an der Arbeit eher hindern, als ihn dabei zu unterstützen. Ratsam wäre das Anbringen eines solchen Schildes auch in manchem privaten Fahrzeug. Nämlich dann, wenn der Beifahrer nervt. Besonders hitzige Debatten, echte Streitgespräche und natürlich auch das neunmalkluge Verhalten "erfahrener" Fahrzeuglenker gegenüber Fahranfängern nervt aber nicht nur, sondern kann auch zur echten Unfallgefahr werden.

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Im Auto richtig telefonieren

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Natels und Smartphones begleiten uns heute quasi auf Schritt und Tritt und nahezu zu jeder Tages- und Nachtzeit. Und so ist es auch kein Wunder, dass wir auch im Auto ständig erreichbar sind. Während für die Insassen auf dem Beifahrersitz und auf der Rückbank das mobile Telefonieren auch während der Fahrt jederzeit möglich ist, gelten für den Fahrer andere Regeln. Grundsätzlich gilt die volle Aufmerksamkeit während der Fahrt der Strasse und dem Fahrzeug und nicht dem Telefon. Wer während des Lenkens von Kraftfahrzeugen durch das Hantieren mit dem Mobiltelefon abgelenkt ist, riskiert nicht nur gefährliche Fahrfehler und schwere Unfälle, sondern unter Umständen auch den Verlust seines Fahrausweises.

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Grob fahrlässig? Gefahren im Verkehr richtig einschätzen!

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das Handy am Ohr, die Zigarette oder einen Snack in der Hand – es gibt für Fahrer viele Möglichkeiten, Tätigkeiten neben dem Steuern eines Fahrzeugs auszuführen. Kommt es hierdurch zu einem Unfall oder einem sonstigen Schaden, liegt häufiger als zumeist angenommen grob fahrlässiges Handeln vor. Auch wenn solche Handlungen stets im Einzelfall überprüft werden, wird jede Form von Ablenkung am Steuer nicht nur zum Sicherheitsrisiko für sich und andere. In nicht wenigen Fällen kommt es zu einem Verlust des Schutzes durch den Autoversicherer, wobei verschiedene Assekuranzen den speziellen Einschluss einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung gegen einen Aufpreis ermöglichen.

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