Grob fahrlässig? Gefahren im Verkehr richtig einschätzen!

Das Handy am Ohr, die Zigarette oder einen Snack in der Hand – es gibt für Fahrer viele Möglichkeiten, Tätigkeiten neben dem Steuern eines Fahrzeugs auszuführen. Kommt es hierdurch zu einem Unfall oder einem sonstigen Schaden, liegt häufiger als zumeist angenommen grob fahrlässiges Handeln vor.

Auch wenn solche Handlungen stets im Einzelfall überprüft werden, wird jede Form von Ablenkung am Steuer nicht nur zum Sicherheitsrisiko für sich und andere. In nicht wenigen Fällen kommt es zu einem Verlust des Schutzes durch den Autoversicherer, wobei verschiedene Assekuranzen den speziellen Einschluss einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung gegen einen Aufpreis ermöglichen.

Risiken im Strassenverkehr häufig unterschätzt

Der Risikofaktor Mensch spielt in Unternehmen ebenso wie auf Nationalstrassen oder im Stadtverkehr eine häufig unterschätzte Rolle. Fehlende Achtsamkeit und die reine Teilnahme am Strassenverkehr aus Routine sorgen dafür, dass plötzliche Gefahren nicht oder zu spät erkannt werden. In einem Zeitalter, in dem Multitasking aus dem Berufs- und Privatleben nicht mehr fortzudenken ist, wird das Führen des KFZ häufig zur Nebensache. Smartphone, mp3-Player oder andere Geräte nehmen die Hauptrolle für den Fahrer und andere Insassen ein und werden nicht als Risikofaktor wahrgenommen. Dabei steigt der gefährdende Charakter mit zunehmender Geschwindigkeit und kann zum Auslöser verheerender Unfälle oder von Schäden in Millionenhöhe werden.


Risiken im Strassenverkehr werden häufig unterschätzt (Bild: Photographee.eu / Shutterstock.com)


Ablenkung am Steuer nicht immer vermeidbar

Selbstverständlich muss kein Autofahrer ausschliesslich auf die Strasse blicken und darf sich keinerlei Ablenkung im Fahrzeug aussetzen. Dennoch sollte ein Bewusstsein dafür vorherrschen, dass jeder zusätzliche Faktor der Ablenkung in eine defensivere Position führt, falls es sich nach einem eingetretenen Schaden zu verteidigen gilt. Selbst wenn das Bedienen des Radios oder eines Navigationsgerätes keine direkte Auswirkung auf den Eintritt eines Unfalls zu haben scheint, fehlt vielfach die entscheidende Sekunde, um eine Gefahr zu erkennen und angemessen auf sie zu reagieren. Unverzichtbar ist es deshalb, bei einer gewünschten oder benötigten Ablenkung eine rechtlich solide Grundlage für den Einsatz weiterer Technologien zu schaffen, beispielsweise als Freisprecheinrichtung oder fest montiertes Navi.


Das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Autofahrt kann direkte Ablenkung bedeuten. (Bild: Diego Cervo / Shutterstock.com)


Wann liegt überhaupt grobe Fahrlässigkeit vor?

So wichtig das Thema Sicherheit im Online-Handel oder bei der privaten Altersvorsorge genommen wird, so häufig gerät es bei Verkehrsteilnehmern aus dem Blickfeld. Der Grund ist meist, dass ein fahrlässiges Handeln nicht erkannt wird, zumal keine eindeutige, rechtliche Definition der groben Fahrlässigkeit gegeben ist. Die Begriffe grenzen sich vom Vorsatz durch den fehlenden Willen des Fahrers ab, eine Schadenssituation herbeiführen zu wollen. Dennoch nimmt er durch verschiedene Handlungsweisen billigend in Kauf, dass ein Schaden mit dem Auto wahrscheinlicher wird. Dass dies bereits beim Griff zum Handy, Schreiben von Kurznachrichten oder Essen und Trinken im Auto der Fall ist, wird von vielen Verkehrsteilnehmern nicht berücksichtigt.


Essen und Trinken im Auto können sich schnell als fahrlässiges Handeln erweisen. (Bild: Martin Novak / Shutterstock.com)


Juristisch meist eine Frage des Einzelfalls

Dass Fahrlässigkeit bei der Beschäftigung mit anderen Dingen neben dem Fahren vorliegt, ist unstrittig. Ob es sich auch um grobe Fahrlässigkeit handelt, was weitreichende juristische Konsequenzen hätte, wird für gewöhnlich im Einzelfall verhandelt. Zeugenaussagen von Insassen und anderen Verkehrsteilnehmern nehmen hierbei eine wichtige Rolle ein, häufig entscheiden Details. Der einmalige Senderwechsel beim Radio wird seltener als grobe Fahrlässigkeit gewertet, das Einprogrammieren eines Reiseziel in Geräte der Online- oder Offline-Navigation während der Fahrt ist bereits ein Grenzfall. Chancenlos dürfte der Schadensverursacher sein, wenn er bereits vorher minutenlang das Handy während der Fahrt am Ohr hatte, was mehreren Verkehrsteilnehmern aufgefallen sein dürfte. Die Konsequenzen dieses Handelns trifft viele Autofahrer wie ein Schock.

Verlust des Versicherungsschutzes nicht riskieren

Unabhängig von zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen verliert ein grob fahrlässig handelnder Autofahrer je nach Tarifgestaltung den Schutz seiner KFZ-Versicherung. Der Geschädigte muss sich dabei keine Sorgen um den Schadensersatz machen, eine Entschädigung des Betroffenen findet in jedem Fall statt. Der grob fahrlässige Schädiger sollte sich allerdings auf Regressansprüche des Versicherers einstellen, der das Geld von ihm zurückholt. Der einzige Ausweg ist, eine Klausel für die Schadensregulierung auch bei grob fahrlässigem Handeln mit einzuschliessen. Diese wird von immer mehr Gesellschaften in der Schweiz und Europa angeboten und sorgt gegen einen Aufpreis bei der Jahresprämie für grössere Sicherheit. Wie genau grobe Fahrlässigkeit von der Assekuranz definiert wird, ist vor dem Vertragsabschluss zu überprüfen.



Sinnvolle Tarifklausel für sämtliche Autofahrer

Von der Festpreisversicherung bis zu diversen Rabatten und Klauseln hat sich die KFZ-Versicherungsbranche erheblich gewandelt, immer häufiger wird explizit auf das Risiko der groben Fahrlässigkeit eingegangen. Die Inklusion dieser Tarifleistung ergibt sogar bei Autofahrern Sinn, die nur selten Smartphones oder andere Geräte während der Autofahrt nutzen. Je nach Schadenshergang und juristischer Verhandlung werden diverse Formen der Ablenkung als grob fahrlässig gewertet, selbst wenn dies nach dem gesunden Menschenverstand unverhältnismässig ist. Beim juristischen Streit über mehrere Instanzen bleibt durch Einschluss der Tarifleistung in jedem Fall die Sicherheit, dass die KFZ-Versicherung ohne Regress für den Schaden aufkommt. Und dies kann im Einzelfall über den finanziellen Ruin in Form einer Privatinsolvenz entscheiden.

 

Oberstes Bild: Ablenkung ist im modernen Strassenverkehr keine Seltenheit und kann schnell gefährlich werden. (© VeryUlissa / Shutterstock.com)

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