07 August 2014

Kinderhotel Alpenrose: Fünf Smileys und vier Sterne superior für die Ferien mit dem Baby

Nur wenige Familienhotels in Europa können mit fünf Smileys und Viersternesuperiorqualität auftrumpfen: Das Kinderhotel Alpenrose****S im Tiroler Lermoos zählt zu dem erlesenen Kreis und ist damit auch das ideale Urlaubsziel für den ersten Urlaub mit dem Baby. Im Zimmer ist schon alles vorbereitet, damit der Kofferraum des Familienwagens nicht überstrapaziert werden muss. Babyfon, Fläschchenwärmer, Gitterbett, Kinderwagen und Wickelauflage sind im All-inclusive-Service, den das Kinderhotel Alpenrose bietet, ohne Aufpreis enthalten. An sieben Tagen pro Woche werden in Summe 90 Stunden Kinderbetreuung durch mehr als 20 Mitarbeiter angeboten.

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Falsche Diagnose durch KFZ-Werkstatt kann teuer werden

Der wachsende Umfang an elektronischen Geräten und Komponenten in Autos macht es unvermeidlich, dass Fehler in der Technik zu einem Werkstattbesuch führen. Wird hier das eigene Kraftfahrzeug mittels moderner Analyse-Tools untersucht, sind in vielen Fällen die Fehlerquellen schnell aufgedeckt. Leider ist der Einsatz solcher Tools für den einzelnen Autofahrer nur dann gewinnbringend, wenn die Werkstatt die richtigen Schlüsse aus den Untersuchungen zieht und passende Reparaturmassnahmen einleiten. Und genau an diesem Punkt mangelt es heutzutage leider noch zu häufig und führt zu unnötigen Reparaturen und Kosten. Wie bei mechanischen Komponenten kann ein Defekt in der Elektronik eines Fahrzeugs verschiedene Ursachen haben. Manchmal ist bereits ein einfacher Fehler in der Hardware, z. B. ein durchtrenntes oder angebrochenes Kabel, die Ursache für Fehlfunktionen und können schnell behoben werden. Liegt das Problem in der Steuerung und somit der Software des Automobils, ist die Ursache des Defekts meist schwieriger aufzudecken. Eine Analyse-Software mag den Techniker der KFZ-Werkstatt zwar auf den richtigen Weg führen, ob dies zur schnellen Beseitigung des Problems führt, ist deshalb längst keine Garantie.

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Ist die Direktversicherung für ein KFZ sinnvoll?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]So viel Freude das eigene Automobil auch mit sich bringt – auf das Thema Versicherung schauen die meisten Fahrzeughalter eher ungern. Tatsächlich bedeuten die monatlich oder jährlich zu zahlenden Beiträge eine erhebliche finanzielle Belastung, die Suche nach einem preiswerten Versicherungsschutz ist für die meisten Schweizer deshalb obligatorisch geworden. Neben der klassischen Assekuranz vor Ort fällt der Blick immer häufiger auf Direktversicherungen, die ihr Tarife und Leistungen ausschliesslich über das Internet anbieten. Das fehlende Filialsystem der Autoversicherung vor Ort muss dabei kein Problem darstellen, dennoch sollte jeder Fahrzeughalter die Eignung einer Direktversicherung individuell überprüfen. Immer mehr Aspekte des täglichen Lebens werden vom Internet beeinflusst, nicht nur für Schweizer Bürger sind Online-Banking oder die Kommunikation mit Geschäfts- und Privatpersonen im World Wide Web selbstverständlich geworden. Die Entscheidung für eine Direktversicherung, um dem eigenen Automobil einen preiswerten Versicherungsschutz zuzusichern, fällt gerade jungen Verkehrsteilnehmern leicht. Diese sind mit dem Medium Internet gross geworden und haben eine geringere Hemmschwelle als ältere Autofahrer, die eine Betreuung vor Ort gewohnt sind. Neben den reinen Versicherungskosten kann dieser Komfort tatsächlich entscheidend sein, um die Eignung einer Direktversicherung zu ermitteln.

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Telematik-Tarife der Autoversicherung – wirklich von Vorteil?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Sosehr sich das Versicherungswesen für Fahrzeuge über die letzten Jahrzehnte geändert hat, können nicht alle individuellen Merkmale eines Fahrzeugbesitzers in die Tarifgestaltung eingebunden werden. Die Zusammenstellung der richtigen Versicherung ist eine spannende Herausforderung, die mit zahlreichen Rabatten einen Vergleich und anschliessenden Abschluss vor Ort oder im Internet lohnenswert macht. Mit sogenannten Telematik-Tarifen dürfte sich über die nächsten Jahre eine sehr individuelle Form der Gestaltung von Versicherungsverträgen durchsetzen, die mit ihren Vor- und Nachteilen jedoch exakt auf die Vorlieben des einzelnen Verkehrsteilnehmers abzustimmen sind. Konkret bezeichnet der Begriff Telematik die Messung bestimmter Informationen aus der Ferne, im Falle eines KFZ werden Fahrzeugdaten aller Art direkt aus dem Automobil an einen zentralen Empfänger übersendet. Bei diesen handelt es sich um den technischen Partner der Versicherungsgesellschaft, der aus der Gesamtheit aller Daten wichtige Informationen zum Fahrverhalten des einzelnen Versicherten gewinnt. An diesen Werten orientiert, soll eine exakte Tarifierung möglich werden, um Rabatte nutzen zu können, die dem eigenen Fahrverhalten wirklich entsprechen. Wie bei allen modernen Technologien in Fahrzeugen stellt sich hierbei die Frage nach der Datensicherheit, Kritiker malen bereits das Bild des gläsernen Autofahrers.

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Sandalen zum Auto fahren – was ist erlaubt?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wenn die Temperaturen im Sommer steigen, wird hinter dem Steuer eines Fahrzeugs nicht mehr die feinste Etikette beachtet. In Shorts und T-Shirt unterwegs zu sein, ist keinem Autofahrer verboten, bei der Wahl des Schuhwerks ergibt sich allerdings eine grössere Herausforderung. Sandalen, Flip-Flops & Co. sitzen nicht so sicher am Fuss wie ein klassischer Halbschuh, in extremen Verkehrssituationen droht ein Entgleiten aus dem Schuh, und das Risiko für Unfälle und Schäden steigt. Viele Autofahrer sind deshalb verunsichert, welches Schuhwerk am Steuer überhaupt erlaubt ist. Konkret gehen die wenigsten Verkehrsordnungen in Europa auf die Frage des Schuhwerks ein. In der Schweiz ist das nicht anders als in Deutschland und weiteren Nachbarländern. In keiner Verkehrsordnung wird genannt, von welcher Beschaffenheit das Schuhwerk sein muss, mit dem sich ein Fahrer hinter das Steuer setzt, noch nicht einmal die Pflicht, Schuhe zu tragen, ist angegeben. In Deutschland und anderen Ländern wurde bereits in exemplarischen Urteilen Autofahrern Recht gegeben, die ihr Fahrzeug barfuss oder in Socken führten und sich juristisch gegen eine darauf begründete Bussgeldzahlung wehrten.

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