Sandalen zum Auto fahren – was ist erlaubt?

Wenn die Temperaturen im Sommer steigen, wird hinter dem Steuer eines Fahrzeugs nicht mehr die feinste Etikette beachtet. In Shorts und T-Shirt unterwegs zu sein, ist keinem Autofahrer verboten, bei der Wahl des Schuhwerks ergibt sich allerdings eine grössere Herausforderung. Sandalen, Flip-Flops & Co. sitzen nicht so sicher am Fuss wie ein klassischer Halbschuh, in extremen Verkehrssituationen droht ein Entgleiten aus dem Schuh, und das Risiko für Unfälle und Schäden steigt. Viele Autofahrer sind deshalb verunsichert, welches Schuhwerk am Steuer überhaupt erlaubt ist.

Konkret gehen die wenigsten Verkehrsordnungen in Europa auf die Frage des Schuhwerks ein. In der Schweiz ist das nicht anders als in Deutschland und weiteren Nachbarländern. In keiner Verkehrsordnung wird genannt, von welcher Beschaffenheit das Schuhwerk sein muss, mit dem sich ein Fahrer hinter das Steuer setzt, noch nicht einmal die Pflicht, Schuhe zu tragen, ist angegeben. In Deutschland und anderen Ländern wurde bereits in exemplarischen Urteilen Autofahrern Recht gegeben, die ihr Fahrzeug barfuss oder in Socken führten und sich juristisch gegen eine darauf begründete Bussgeldzahlung wehrten.


Extrem hochhackige Damenschuhe werden als ungeeignet für die Bedienung eines Fahrzeugs angesehen. (Bild: Circlephoto / Shutterstock.com)


Versicherungen legen andere Massstäbe an

Das Fehlen von Vorschriften in der Strassenverkehrsordnung ist allerdings nicht als Freibrief zu verstehen, in der Schweiz oder im Ausland ohne angemessenes Schuhwerk unterwegs zu sein. Was vom Staat nicht mit einem Bussgeld geahndet wird, kann von der zuständigen Autoversicherung als fahrlässig ausgelegt werden. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall und das Schuhwerk ist nach objektiven Erkenntnissen zum Führen eines KFZ ungeeignet, könnte die Assekuranz ein fahrlässiges Verhalten unterstellen. Der Autofahrer trägt in diesem Fall eine Mitschuld am entstandenen Verkehrsunfall, weshalb aus Schutz vor finanziellen Nachteilen besser auf ein festes Schuhwerk vertraut werden sollte.



Probleme nicht nur bei Sandalen gegeben

Muss eine KFZ-Versicherung die Schadenssituation bewerten, gehören nicht nur Flip-Flops und Sandalen zu den Problemfällen. Auch extrem hochhackige Damenschuhe oder Modelle mit vielen Zentimetern Plateauabsatz werden gemeinhin als ungeeignet für die Bedienung eines Fahrzeugs angesehen und können die Versicherung teilweise oder komplett von ihrer Leistungspflicht befreien. Verkehrsexperten raten dazu, den gesunden Menschenverstand bei der Schuhauswahl walten zu lassen und im Fahralltag zu überprüfen, mit welchen Schuhen man sich beim Führen eines Autos wirklich wohlfühlt. Soll aufgrund eines festlichen Anlasses oder des nächsten Strandbesuchs nicht auf ein bestimmtes Schuhwerk verzichtet werden, wird geraten, zwei Paare mitzunehmen und nach sicherer Ankunft am Zielort zu wechseln.

 

Oberstes Bild: Viele Autofahrer sind verunsichert, welches Schuhwerk am Steuer überhaupt erlaubt ist. (© Circlephoto / Shutterstock.com)


jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-13').gslider({groupid:13,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});