Vorsichtsmassnahmen oder Klingeln in der Kasse?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Man kann richtig Kasse machen, wenn man die Verkehrssicherheit, den Umweltschutz oder die Unfallverhütung als Vorwand benutzt. Viele Schweizerinnen und Schweizer klagen über den Umstand, dass hierzulande Bestrafungsorgien für Verkehrsdelikte geringen Ausmasses anstelle von mehr Prävention durchgeführt werden. Hinter fast jedem Gebüsch lauern Geschwindigkeitsmessungen. Richtig teuer kann es werden, wenn man gegen die Parkierordnung verstösst. Selbst vorsorgen, damit man nicht in die kleinen und grossen Fettnäpfchen im Strassenverkehr tritt, ist natürlich auch nicht erlaubt. Die Nutzung von Radarwarnern sowie akustischen Geschwindigkeitsüberschreibungs-Signalen ist untersagt, mehr Schilder kosten angeblich zu viel Geld.

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Bei Rasern wird in der Schweiz hart durchgegriffen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Dass die Schweizer es ernst meinen mit ihrem Kampf gegen Raserei, musste kürzlich ein deutscher Autofahrer erleben. Er fuhr mit 215 km/h auf der Autobahn. Nach Abzug des Toleranzwerts von 7 km/h war er immer noch 88 km/h zu schnell. Der Mercedes wurde beschlagnahmt, der Mann festgenommen und dem Staatsanwaltschaft vorgeführt. Neben dem Verlust des Autos drohen ihm nun eine Haftstrafe und hohe Bussgeldzahlungen. Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz das sogenannte Rasergesetz in Kraft. Es ist Teil des Sicherheitspakets "Via Sicura", mit dem die Verkehrsjustiz die Zahl der Opfer auf den Strassen um rund ein Viertel senken will. Das Gesetz legt u.a. fest, ab wann eine Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit eine "besonders krasse" ist (s. Art. 90 des SVG).

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