Bei Rasern wird in der Schweiz hart durchgegriffen

Dass die Schweizer es ernst meinen mit ihrem Kampf gegen Raserei, musste kürzlich ein deutscher Autofahrer erleben. Er fuhr mit 215 km/h auf der Autobahn. Nach Abzug des Toleranzwerts von 7 km/h war er immer noch 88 km/h zu schnell. Der Mercedes wurde beschlagnahmt, der Mann festgenommen und dem Staatsanwaltschaft vorgeführt. Neben dem Verlust des Autos drohen ihm nun eine Haftstrafe und hohe Bussgeldzahlungen.

Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz das sogenannte Rasergesetz in Kraft. Es ist Teil des Sicherheitspakets „Via Sicura“, mit dem die Verkehrsjustiz die Zahl der Opfer auf den Strassen um rund ein Viertel senken will. Das Gesetz legt u.a. fest, ab wann eine Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit eine „besonders krasse“ ist (s. Art. 90 des SVG).


Anzeige der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf den Schweizer Strassen (Bild: Bundesamt für Strassen, Wikimedia)


In diesem Fall erfolgt nicht nur die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Der Fahrer kann mit einem Fahrverbot von zwei bis zehn Jahren und sogar mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und vier Jahren belegt werden. Das Gesetz ist bewusst so gemacht, damit es Raser wirklich schmerzt, sagt ein Sprecher des schweizerischen Bundesamts für Strassen (Astra). Die Diskussion über härtere Strafmassnahmen hatte nach mehreren Raser-Unfällen in der Schweiz im Jahr 2008 begonnen.

Seit der Einführung des Gesetzes 2013 sind laut Umfragen in den Kantonen rund 500 Verfahren angestrengt worden. Mehr als einhundert Autos wurden eingezogen. Für ähnliche Fälle wie die des deutschen Mercedes-Fahrers haben Schweizer Gerichte bisher Haftstrafen zwischen 15 Monaten und zwei Jahren verhängt, allerdings alle auf Bewährung. Entscheidend für das Strafmass ist der Leumund. Hat der betroffene Fahrer schon mehrere aktenkundige Verkehrsdelikte begangen oder gar ein Vorstrafenregister vorzuweisen, wird in der Regel härter bestraft als bei bisher unbescholtenen Personen.



Die Neuregelung im SVG scheint sich auszuzahlen. In 2013 gab es in der Schweiz wesentlich weniger Führerscheinentzüge und Unfälle durch zu hohe Geschwindigkeit als in 2012. Eine genauere Bilanz lässt sich aber erst in einigen Jahren ziehen, wenn mehr Daten und Vergleichszahlen zur Verfügung stehen.

 

Oberstes Bild: Autobahn A1 bei Wettingen in der Schweiz (Bild: Roland zh, Wikimedia, CC)

author-profile-picture-150x150

Mehr zu Ulrich Beck

hat Germanistik, Geschichte und Philosophie studiert und ist zusätzlich ausgebildeter Mediendesigner im Segment Druck. Er schreibt seit über 30 Jahren belletristische Texte und seit rund zwei Jahrzehnten für Auftraggeber aus den unterschiedlichsten Branchen.

website-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-13').gslider({groupid:13,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});