Gummiboot-Fahrer von Promillegrenzen ausgenommen
VON belmedia Redaktion News Schiff
Wie für den Strassenverkehr gibt es auch für die Freizeitschifffahrt einen Alkohol-Promillegrenzwert von 0,5. Da die Einhaltung dieses Wertes bei Führern von Gummibooten und kleinen Schiffen schwierig zu kontrollieren ist und von diesen Booten eine geringere Gefährdung ausgeht als von motorisierten Schiffen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 beschlossen, sie von der Anwendung der Promillegrenze auszunehmen.
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