Mit dem Auto durch die EU – das muss beachtet werden!
VON Meik Peters Allgemein Auto
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Gerade in den aktuellen Sommermonaten ist für viele Schweizer eine Urlaubsreise angesagt, die ein Grossteil der Reisenden im eigenen Fahrzeug unternimmt. Wird ein Reiseziel jenseits schweizerischer Landesgrenzen angesteuert, kann schneller als gedacht ein Bussgeld drohen. Bereits bei der elementaren Ausstattung des Fahrzeugs mit einem Warndreieck oder einer Warnweste gibt es je nach europäischem Land abweichende Vorschriften, die bei der Reiseplanung schnell übersehen werden. Hier heisst es, auch beim Transit durch einzelne Länder vorzuplanen, um die Urlaubsreise nicht unerwartet teurer zu gestalten. Bei verschiedenen Aspekten der Verkehrssicherheit setzt die Schweiz auf strikte Standards im Vergleich zum europäischen Ausland. So sind Autofahrer hierzulande zum Einschalten des Tagfahrlichtes verpflichtet, was in umliegenden Nationen nicht zwingend gilt und maximal empfohlen wird. Auch das Warndreieck muss für den Fahrer direkt griffbereit sein, in Ländern wie Deutschland reicht ein einfaches Mitführen im Kofferraum bereits aus. Lediglich bei der Ausstattung mit einem Verbandskasten geht es in der Schweiz lässiger zu als z. B. bei den deutschen Nachbarn, das Mitführen von Hilfsmitteln für die Erstbehandlung wird lediglich empfohlen.
Weiterlesen