Wichtige Vorschriften für den Strassenverkehr in Europa - Teil 2

Sie fahren nach Österreich, in die Niederlande oder in ein anderes europäisches Land in die Ferien und wollen wissen, welche besonderen Vorschriften Sie auf den Strassen beachten müssen?

Dann lesen Sie die Fortsetzung unserer Tipps zu den wichtigsten Regelungen auf Europas Strassen.

Dies ist ein Beitrag in zwei Teilen: 

Wichtige Vorschriften für den Strassenverkehr in Europa – Teil 1
Wichtige Vorschriften für den Strassenverkehr in Europa – Teil 2

Luxemburg

Warnweste: Beim Verlassen des Fahrzeugs bei Unfällen und Pannen herrscht Tragepflicht (auch für Motorräder), ansonsten droht ein Bussgeld. Eine Mitführpflicht besteht nicht.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Pflicht nur für Motorräder.

Winterreifen: Keine generelle Pflicht.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Die Anbringung von Navigationsgeräten ist nur am linken und unteren Rand der Windschutzscheibe erlaubt und wenn das Sichtfeld nicht eingeschränkt wird. Bei Nichtbeachtung droht Bussgeld. Grüne Versicherungskarte.

Mazedonien

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Pflicht, ansonsten droht Bussgeld.

Winterreifen: Pflicht vom 15. November bis zum 15. März. Zudem muss die Profiltiefe mindestens vier Millimeter betragen. Sind Sie in diesem Zeitraum mit Sommerreifen unterwegs, müssen Sie Schneeketten mitführen und auf Geheiss der Polizei anlegen.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Mautgebühren. Ein Abschleppseil muss mitgeführt werden. Empfohlen werden ebenfalls ein Feuerlöscher sowie ein Set Ersatzglühlampen. Grüne Versicherungskarte.

Niederlande

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Nein.

Winterreifen: Keine generelle Pflicht.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Grüne Versicherungskarte.

Norwegen

Warnweste: Mitführ- und Tragepflicht für alle Kraftfahrzeuge.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Pflicht, ansonsten droht Bussgeld.


Winterreifen (Bild: Lars Kastilan / Shutterstock.com)


Winterreifen: Pflicht für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen vom 1. Dezember bis zum 31. März. In manchen Regionen müssen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Schneeketten mitführen (vom 16. Oktober bis zum 30. April).

Promillegrenze: 0,2 Promille.

Sonstiges: Empfohlen werden ein Feuerlöscher sowie Ersatzglühlampen. Grüne Versicherungskarte.

Österreich

Warnweste: Auf Autobahnen und ausserhalb von Ortschaften Pflicht beim Verlassen des Fahrzeugs nach Pannen und Unfällen. Ausserdem besteht eine Mitführpflicht, und die Weste muss vom Fahrersitz aus mühelos erreichbar sein.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Nein.

Winterreifen: Pflicht vom 1. November bis zum 15. April auf schnee- und eisbedeckten Strassen. Die Mindestprofiltiefe muss vier Millimeter betragen, ansonsten gelten die Pneus als Sommerreifen.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Vignettenpflicht. Grüne Versicherungskarte.

Polen

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Pflicht.

Winterreifen: Keine allgemeine Pflicht. Bei entsprechender Beschilderung sind allerdings Schneeketten anzulegen.

Promillegrenze: 0,2 Promille.

Sonstiges: Mautpflicht. Feuerlöscher für Pkw empfohlen, für Busse und Lkw Pflicht. Grüne Versicherungskarte.

Portugal

Warnweste: Mitführ- und Tragepflicht (auch für Biker).

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Nein.

Winterreifen: Keine generelle Pflicht. Schneeketten sind in manchen Bergregionen mittels Beschilderung vorgeschrieben.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Mautpflicht. Ersatzlampen werden empfohlen. Grüne Versicherungskarte.

Rumänien

Warnweste: Mitführ- und Tragepflicht bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Ausserhalb geschlossener Ortschaften Pflicht.

Winterreifen: Keine generelle Pflicht. In manchen Regionen sind Schneeketten bei entsprechender Beschilderung vorgeschrieben.

Promillegrenze: 0,0 Promille.

Sonstiges: Mautpflicht. Ein Feuerlöscher muss mitgeführt werden. Grüne Versicherungskarte.

Schweden

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Ja.

Winterreifen: Nur für schwedische Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 31. März Pflicht, grundsätzlich aber empfohlen.

Promillegrenze: 0,2 Promille.

Sonstiges: Feuerlöscher wird empfohlen. Grüne Versicherungskarte.

Schweiz

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Ein Verbandkasten muss nicht mitgeführt werden, allerdings muss man bei Unfällen als Beteiligter in der Lage sein zu helfen. Ein Warndreieck ist Pflicht.


Warnweste und Warndreieck (Bild: Olaf Speier / Shutterstock.com)


Tagfahrlicht: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Winterreifen: Keine generelle Pflicht. Schneeketten bei entsprechender Beschilderung.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Vignettenpflicht. Grüne Versicherungskarte.

Serbien

Warnweste: Mitführ- und Tragepflicht (ausser Motorradfahrer).

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden. Fahrzeuge mit Anhängern benötigen zwei Warndreiecke.

Tagfahrlicht: Nur Motorräder.

Winterreifen: Bei entsprechender Witterung Pflicht, Schneeketten sind auch erlaubt.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Mautpflicht. Ersatzlampen, ein Abschleppseil sowie ein Ersatzreifen müssen mitgeführt werden. Grüne Versicherungskarte.

Slowakei

Warnweste: Tragepflicht ausserhalb geschlossener Ortschaften (auch Motorradfahrer).

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Nein.

Winterreifen: Nein, aber Schneekettenpflicht bei Beschilderung.

Promillegrenze: 0,0 Promille.

Sonstiges: Mautpflicht. Ersatzlampen werden empfohlen. Grüne Versicherungskarte.

Slowenien

Warnweste: Tragepflicht ausserhalb geschlossener Ortschaften (auch Motorradfahrer).

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden. Fahrzeuge mit Anhänger benötigen zwei Warndreiecke.

Tagfahrlicht: Ja.

Winterreifen: Pflicht vom 15. November bis zum 15. März (bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zumindest auf der Antriebsachse). Bei entsprechender Beschilderung ebenfalls Schneeketten in dem gleichen Zeitraum.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Mautpflicht. Ersatzlampenset empfohlen. Grüne Versicherungskarte.

Spanien

Warnweste: Mitführ- und Tragepflicht ausserhalb geschlossener Ortschaften.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Nur Motorräder.

Winterreifen: Nein.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Maut, Reserverad und Ersatzlampen sind Pflicht. Lkw brauchen eine rot-weiß-rote Warntafel, wenn sie beladen sind. Grüne Versicherungskarte.

Tschechien

Warnweste: Mitführ- und Tragpflicht bei gewerblichen Fahrzeugen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Ja.

Winterreifen: Keine generelle Pflicht. Schneeketten im Winter für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen vorgeschrieben.

Promillegrenze: 0,0 Promille.

Sonstiges: Vignettenpflicht. Ersatzlampen empfohlen. Grüne Versicherungskarte.

Türkei

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden. Zwei Warndreiecke vorgeschrieben!

Tagfahrlicht: Nein.

Winterreifen: Nein, aber Schneeketten müssen mitgeführt werden.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Mautpflicht. Feuerlöscher muss an Bord sein. Grüne Versicherungskarte.

Ungarn

Warnweste: Tragepflicht ausserhalb von Ortschaften, aber keine Mitführpflicht.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Ausserhalb von Ortschaften Pflicht.

Winterreifen: Nein, aber Schneeketten müssen mitgeführt werden.

Promillegrenze: 0,0 Promille.

Sonstiges: Mautpflicht. Ersatzlampenset empfohlen. Grüne Versicherungskarte.

Zypern

Warnweste: Tragepflicht ausserhalb von Ortschaften.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden. Zwei Warndreiecke vorgeschrieben!

Tagfahrlicht: Nein.

Winterreifen: Keine generelle Pflicht.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Linksverkehr! Wer von rechts kommt hat Vorfahrt, wenn nicht durch Schilder anders geregelt. Zwischen 21 Uhr und 6 Uhr Hupverbot. Grüne Versicherungskarte.

 

Oberstes Bild: © hans engbers – Shutterstock.com

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Mehr zu Ulrich Beck

hat Germanistik, Geschichte und Philosophie studiert und ist zusätzlich ausgebildeter Mediendesigner im Segment Druck. Er schreibt seit über 30 Jahren belletristische Texte und seit rund zwei Jahrzehnten für Auftraggeber aus den unterschiedlichsten Branchen.

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