Bei Rasern wird in der Schweiz hart durchgegriffen
VON Ulrich Beck Allgemein Auto
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Dass die Schweizer es ernst meinen mit ihrem Kampf gegen Raserei, musste kürzlich ein deutscher Autofahrer erleben. Er fuhr mit 215 km/h auf der Autobahn. Nach Abzug des Toleranzwerts von 7 km/h war er immer noch 88 km/h zu schnell. Der Mercedes wurde beschlagnahmt, der Mann festgenommen und dem Staatsanwaltschaft vorgeführt. Neben dem Verlust des Autos drohen ihm nun eine Haftstrafe und hohe Bussgeldzahlungen. Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz das sogenannte Rasergesetz in Kraft. Es ist Teil des Sicherheitspakets "Via Sicura", mit dem die Verkehrsjustiz die Zahl der Opfer auf den Strassen um rund ein Viertel senken will. Das Gesetz legt u.a. fest, ab wann eine Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit eine "besonders krasse" ist (s. Art. 90 des SVG).
Weiterlesen