Sandalen

Sandalen zum Auto fahren – was ist erlaubt?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wenn die Temperaturen im Sommer steigen, wird hinter dem Steuer eines Fahrzeugs nicht mehr die feinste Etikette beachtet. In Shorts und T-Shirt unterwegs zu sein, ist keinem Autofahrer verboten, bei der Wahl des Schuhwerks ergibt sich allerdings eine grössere Herausforderung. Sandalen, Flip-Flops & Co. sitzen nicht so sicher am Fuss wie ein klassischer Halbschuh, in extremen Verkehrssituationen droht ein Entgleiten aus dem Schuh, und das Risiko für Unfälle und Schäden steigt. Viele Autofahrer sind deshalb verunsichert, welches Schuhwerk am Steuer überhaupt erlaubt ist. Konkret gehen die wenigsten Verkehrsordnungen in Europa auf die Frage des Schuhwerks ein. In der Schweiz ist das nicht anders als in Deutschland und weiteren Nachbarländern. In keiner Verkehrsordnung wird genannt, von welcher Beschaffenheit das Schuhwerk sein muss, mit dem sich ein Fahrer hinter das Steuer setzt, noch nicht einmal die Pflicht, Schuhe zu tragen, ist angegeben. In Deutschland und anderen Ländern wurde bereits in exemplarischen Urteilen Autofahrern Recht gegeben, die ihr Fahrzeug barfuss oder in Socken führten und sich juristisch gegen eine darauf begründete Bussgeldzahlung wehrten.

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