Gebrauchtwagenkauf: So gehen Sie vor

Nach Angaben Touring Clubs Schweiz (TCS) werden in der Schweiz jedes Jahr rund 750’000 Gebrauchtwagen verkauft. Wer sich für eine Occasion entscheidet, sollte einige Tipps beachten, damit sich ein vermeintliches Schnäppchen nicht als böse Überraschung entpuppt.

Die Gretchenfrage: Privat oder Händler?

Zunächst steht eine grundsätzliche Entscheidung an: Kaufen Sie den Wagen von privat oder über einen Händler? Im Vergleich zu einem privaten Verkäufer liegen die Händlerpreise in der Regel höher. Entscheiden Sie sich für einen Händler, haben Sie den Vorteil, dass dieser mehrere Wagen im Angebot haben könnte, die für Sie in Frage kommen.

Ein Garagist muss grundsätzlich eine Mindest-Garantieleistung von drei Monaten übernehmen. Optional gewähren einige Händler eine Zusatz-Garantie mit einer einjährigen Laufzeit. Käufer sollten hier einen Blick auf das Kleingedruckte werfen und prüfen, welche Schäden die Garantie ausschliesst.


Händler bieten breiteres Angebot und Garantieleistungen an (Bild: © Gina Sanders – Fotolia.com)


Wird der Occasionswagen von einem privaten Anbieter erworben, gibt es keine Garantie. Für diese Fälle empfiehlt der TCS eine Kontrolle innerhalb einer bestimmten Frist. Die Kosten trägt der Käufer, für etwaige Reparaturen auffälliger Mängel kommt der Verkäufer auf. Der Autoclub rät, einen entsprechenden Passus auf dem Kaufvertrag zu vermerken. Sie haben die Möglichkeit, das Fahrzeug von einem Technischen Zentrum des TCS oder einer anderen Stelle prüfen zu lassen. Für die Überprüfungen wird in der Regel nur ein geringes Entgelt fällig.

Anhand einer Eurotax-Bewertung können Sie den Preis des Fahrzeugs prüfen. Zusätzlich hilft ein Blick in Gebrauchtwagenportale, die Informationen über die aktuellen Marktwerte liefern. Vergleichen Sie Modelle gleichen Baujahrs und gleichem Kilometerstand – nur so können Sie sich ein umfassendes Bild machen. Kalkulieren Sie bei Ihrem Kauf auch den eventuellen Wiederverkaufswert des Wagens mit ein. Wollen Sie das Fahrzeug über einen kürzeren Zeitraum nutzen oder ihn wirklich fahren, bis er verschrottet werden muss? Fahren Sie den Wagen nur für einen kurze Zeit, sollten Sie auf klassische Modelle zurückgreifen, die sich später wieder gut verkaufen lassen.


Beim gebrauchtwagenkauf vom privaten Anbieter ziehen Sie am besten einen Sachverständigen zu Rate. (Bild: kurhan / Shutterstock.com)


Schauen Sie genau hin!

Für einen Laien ist es schwierig, den Zustand eines Fahrzeugs einzuschätzen. Ein Wagen darf nur als „unfallfrei“ verkauft werden, wenn in der Vergangenheit keine Schäden aufgetreten sind. Verschweigt der Verkäufer Schäden, ist es oft schwierig, diese zu erkennen. Achten Sie auf Farbunterschiede im Lack, das weist darauf hin, dass nach einem Unfall eventuell überlackiert wurde.

Unterschiedliche Spaltmasse an den Türen, an der Kofferraumklappe oder der Motorhaube können ebenfalls auf einen Schaden hinweisen. Manipulationen des Kilometerstandes sind aufgrund der digitalen Anzeigen problemlos möglich. Achten Sie vor allem auf die Ausstattung des Wagens: Erscheinen die Polster und Armaturen bereits arg abgenutzt, ist ein geringer Kilometerstand eher unwahrscheinlich.


Beim Kauf vom Gebrauchtwagen – schauen Sie genau hin! (Bild: Photodiem / Shutterstock.com)


Auch wenn die Pedale sehr abgetreten aussehen, weist das auf einen regen Gebrauch und einen höheren Kilometerstand hin. Nehmen Sie den Motorraum genau in Augenschein: Erkennen Sie Ölspuren, kann das auf Probleme mit dem Motor hinweisen. Prüfen Sie die Bremsschläuche auf eventuelle Undichtigkeiten und den Auspuff auf Rostspuren. Um Roststellen zu entdecken, empfiehlt sich ein kurzer Blick unter das Auto. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf eines Occasionswagens eine gesunde Menschenkenntnis walten lassen: Erscheint Ihnen der Verkäufer als zwielichtiger Typ, mit dem Sie keine Geschäfte machen wollen, lassen Sie die Finger von dem Wagen!

Viele Händler listen im Kaufvertrag pauschale Mängel auf, die auftreten könnten. Werden diese Mängel genannt, muss der Verkäufer dafür nicht die Haftung übernehmen. Achten Sie darauf, dass der Wagen ohne Mängel verkauft wird. Haben Sie mit dem Verkäufer über Mängel gesprochen und sind bereit, diese zu akzeptieren, gehören nur diese Punkte in den Kaufvertrag.

Grundsätzlich ist es am besten den Wagen „gekauft wie besichtigt und probegefahren“ zu kaufen. Treten nach der Übernahme des Fahrzeugs verdeckte Mängel auf, kann der Verkäufer haftbar gemacht werden. Prüfen Sie, ob Fahrgestellnummer, Kilometerstand und andere Angaben korrekt in den Vertrag übernommen wurden. Vor Abschluss des Kaufvertrages lohnt sich ein Blick in das Serviceheft: Prüfen Sie, ob alle Inspektionen und Wartungen regelmässig durchgeführt wurden. Beim Kauf des Fahrzeugs ist das Serviceheft zu übergeben. Zusatzausstattungen wie ein besonderes Navigationsgerät, Winterreifen oder Radio sollten im Vertrag separat aufgeführt werden.



Wichtig: Machen Sie eine Probefahrt!

Kein Kauf ohne Probefahrt! Achten Sie bei einer Probefahrt auf untypische Motorgeräusche, Klappern oder sonstige Eigenheiten. Versuchen Sie, ein kleines Stück über die Autobahn zu fahren – viele Defekte zeigen sich erst bei höheren Geschwindigkeiten. Testen Sie die einwandfreie Funktion der Schaltung und der Lenkungen und prüfen das Bremsverhalten des Wagens. Stutzig sollten Sie werden, wenn der Verkäufer einer Probefahrt nicht zustimmt!


Kein Kauf ohne Probefahrt! (Bild: © creative studio – Fotolia.com)


Nehmen Sie sich Zeit für den Kauf eines Gebrauchtwagens! Bei schönem Wetter können Sie die Autos am besten in Augenschein nehmen und haben Zeit, einen Blick in den Motorraum zu werfen. Sind Sie nicht sicher, ziehen Sie einen Sachverständigen zu Rate. Marken-Vertragshändler haben zwar häufig höhere Preise, bieten aber in der Regel einen besseren Service. Vor allem wenn Sie den Occasionswagen von privat kaufen, ist Vorsicht gefragt. Bei Unsicherheiten, die Sie als Laie nicht beurteilen können, ist es besser den Wagen gegen ein geringes Entgelt vom TCS oder einer anderen Stelle gründlich durchchecken zu lassen.

 

Oberstes Bild: Den Gebrauchtwagen kann man von privat oder über einen Händler erwerben (Bild: Mr. Eksen / Shutterstock.com)

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Mehr zu Andrea Hauser

Aus meinem langjährigen Hobby, dem Schreiben, ist im Jahr 2010 ein echter Job geworden - seitdem arbeite ich als selbständige Texterin. Davor war ich als gelernte Bankkauffrau im klassischen Kreditgeschäft einer Hypothekenbank tätig. Immobilien und Baufinanzierungen sowie Versicherungen zählen daher zu meinen Steckenpferden. Ich entdecke aber auch gern neue Themen abseits dieser „trockenen Materie“ und arbeite mich gern in neue Gebiete ein.

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