Ein Ärgernis mit langer Tradition: die Maut
VON Ulrich Beck Allgemein
Das Wort Maut findet sich bereits im Gotischen sowie im Althochdeutschen und bedeutet „Wegzoll“, also eine Gebühr für die Benutzung von Strassen und Brücken, in neuerer Zeit auch von Autobahnen, Schnellstrassen und Tunneln. Erste Belege für Mauterhebungen stammen bereits aus dem 11. Jahrhundert. Das Recht zur Erhebung von Mauten und Zöllen gebührte bis ins 18. Jahrhundert den jeweiligen Landesfürsten, wobei die Maut im Gegensatz zum Zoll zweckgebunden war. Damals wie heute diente sie dazu, die reisenden Benutzer der Wege anteilig für die Finanzierung aufkommen zu lassen.
Besonders beliebt waren Brücken und Tore, da sie einerseits schlecht zu umgehen, andererseits aber auch leicht zu kontrollieren waren. Ausserdem waren die Kosten für eventuelle Instandsetzungen deutlich niedriger als bei Strassen. Später allerdings sah man ein, dass die Mautstellen den freien Handel behinderten und sich deshalb nicht mehr rentierten. So verschwanden sie nach und nach.
Vereinzelt wurden Mautstellen aber noch bis in die Neuzeit aufrechterhalten, z. B. in Graz bis 1938 oder in Grossbritannien bis in die Zeit der frühen Industrialisierung. Im letzteren Fall handelte es sich um die Finanzierung von Fernstrassen, die von privaten Unternehmen betrieben wurden.
Wenn heute Maut erhoben wird, geht es durchweg um Strassenbenutzungsgebühren für Innenstädte oder zwischen Städten. Neben der schon erwähnten Finanzierung für Instandhaltung und Neubau werden aber auch noch andere Ziele verfolgt. Es geht z. B. darum, die Nachfrage nach der Strassenbenutzung zu regeln (Stichwort: Reduktion von Staus), die Umwelt zu entlasten, zusätzliche Einnahmen für öffentliche Haushalte zu generieren oder durch den Verkehr entstehende Umweltkosten, die der Allgemeinheit aufgebürdet werden, abzufedern.
Die Maut teilt sich in zwei hauptsächliche Kategorien. Die zugangsbezogene Maut gibt dem Nutzer das Recht auf einen Zugang zu bestimmten Strassenabschnitten, ohne dass er sie tatsächlich permanent in Anspruch nimmt. Diese Art der Maut ist in der Regel für einen bestimmten Zeitraum festgelegt und wird durch eine einmal erworbene Vignette belegt. Erhebung und Kontrolle sind hier relativ einfach zu handhaben.
Im Gegensatz dazu steht die nutzungsabhängige Maut. Sie wird an einer Mautstelle direkt erhoben und gilt für einen festgelegten Strassenabschnitt, eine Brücke oder einen Tunnel. Die Höhe der Maut richtet sich oft auch nach der Art des Fahrzeugs, seiner Grösse und seinem Gewicht, seinem Schadstoffausstoss etc.
Die Innenstadtmaut wird weltweit nur selten erhoben. Bekannte Beispiele sind Singapur und Hongkong, London, Tokio, San Diego oder zahlreiche Grossstädte in Skandinavien. Mautsysteme für Autobahnen und Schnellstrassen gibt es z. B. in Europa mittlerweile in fast allen Staaten. Darunter befinden sich die EU-Mitglieder Deutschland (bisher nur für Lkw), Frankreich, Italien, Griechenland, Bulgarien, Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowenien, die Slowakei, Rumänien, Spanien und Portugal. Unter den Nicht-EU-Mitgliedern seien die Schweiz, Norwegen, die Türkei sowie Serbien und Mazedonien erwähnt.
Während die Maut in den meisten Ländern seit längerer Zeit etabliert und weitestgehend akzeptiert ist, kommt es vor allem in Deutschland immer wieder zu heftigen politischen Auseinandersetzungen. Die Lkw-Maut ist zwar inzwischen geregelt, allerdings erregt das Thema Pkw-Maut die Gemüter. Widerstand kommt vor allem von Automobilclubs wie dem ADAC, aber auch aus anderen Staaten der EU. Hier darf man gespannt sein, wie die Geschichte letztlich ausgeht.
In einigen Staaten werden Mautgebühren für Brücken und Tunnel fällig. Bevor Sie sich auf die Reise machen, ob privat oder gewerblich, sollten Sie sich auf den einschlägigen Websites von Automobilclubs oder Strassenverkehrsämtern informieren, wo, wann, in welcher Form und in welcher Höhe eine Maut erhoben wird. In der Schweiz beispielsweise wird das Fahren ohne Vignette auf Autobahnen und -strassen mit einem nicht gerade kleinen Bussgeld belegt.
Dies gilt auch, wenn die Vignette nicht korrekt am Fahrzeug aufgeklebt ist. Juristisch wird das Befahren gebührenpflichtiger Strassen ohne Bezahlung als „Mautprellerei“ bezeichnet und kann z. B. in Österreich derzeit mit einer Strafe zwischen 400 und 4000 Euro geahndet werden. Frankreich wiederum erhebt eine Strassenmaut für fünf unterschiedliche Fahrzeugklassen – leichte und mittelschwere Fahrzeuge, Lkw und Busse je nach Achszahl und Motorräder. Da kann man schon einmal durcheinanderkommen.
Aber nicht nur in Europa, auch in vielen anderen Ländern der Welt werden Mautgebühren für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege erhoben. Dazu gehören Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Indien, Israel, Japan, Kanada, Mexiko, Namibia, Peru, Südafrika, Südkorea, Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate, die USA und Vietnam.
Oberstes Bild: Eine Strassenbenutzungsgebühr wird in zahlreichen Ländern weltweit erhoben. (© bibiphoto / Shutterstock.com)