Die richtige Bootsversicherung
VON Caroline Brunner Allgemein Schiff
Während die Kaskoversicherung die wichtigste ist, auf die wir daher auch ausführlich eingehen werden, ist auch eine Haftpflichtversicherung empfehlenswert. Denn auf dem Wasser haften Sie mit Ihrem kompletten Vermögen für alle Schäden, die durch Ihr Boot entstehen – sei es durch den Gebrauch durch Sie selbst oder einen Dritten, solange es in Ihrem Besitz ist. Leider können Sie nicht voraussehen, ob Zusammenstösse auf dem offenen Wasser oder im Hafen mit einer Hobbyscholle oder einer Hochglanzjacht eintreten werden – und bei Letzterer können die Kosten fast unbegrenzt hoch sein.
Schliessen Sie als Eigner deshalb eine ohne Einschränkungen weltweit geltende Haftpflichtversicherung mit einer hohen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. ab. Der Umfang sollte sowohl Schäden als auch die Gerichtskosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen einschliessen und Sie sowie Ihre Crew umfassen.
Die Auswahl der Versicherungsgesellschaft
Auch wenn viele der grossen Versicherer Bootsversicherungen im Angebotsportfolio listen: Unter Umständen sind Sie mit einem Spezialisten für Jachtversicherungen besser bedient, vor allem wenn Sie zum ersten Mal ein Boot versichern und eine umfassendere Beratung in Anspruch nehmen möchten. Achten Sie bei der Auswahl neben den Kosten auf
- Bewertungen anderer Bootsinhaber in Foren und sozialen Netzwerken
- die vorhandene Erfahrung; vor allem auch international, je nachdem, in welchen Gewässern Sie unterwegs sein werden
- den Umfang des Regulierungsservices, auch in anderen Ländern
- das Partner-Netzwerk.
Die Kaskoversicherung
Den Anfang macht eine umfassende Eigenschädenabsicherung. Sie deckt Teilschäden an Jacht und Boot sowie den eventuellen Totalverlust. Achten Sie vor allem auf die folgenden Punkte: Essenziell ist natürlich das Fahrtgebiet, das im beiderseitigen Interesse im Vertrag genau festgelegt wird. Eine darüber hinausgehende Erweiterung sollte jedoch jederzeit möglich sein – auch wenn Sie sich unterwegs spontan zu einer Änderung der Route entscheiden. Fragen Sie also Ihren Versicherer, wie schnell diese Änderung erfolgen kann und ob sie auch in Ihrer Abwesenheit per Fax und Mail durchzuführen ist. Ganz wichtig: Ein fahrtroutenbedingtes vorübergehendes Überschreiten des vertraglich vereinbarten Fahrtgebietes muss immer automatisch mitversichert sein.
Bei Totalverlust sollte eine feste Taxe vereinbart werden, die nach Feststellung des Totalschadens innerhalb einer vertraglich festgesetzten Zeit ausbezahlt wird. Ebenfalls sollte festgelegt sein, wer den Totalverlust festsetzen kann – vor allem wenn Sie in Gewässern und Häfen sind, die keine direkten Netzwerkpartner der Versicherung nahebei haben. Auch hier muss eine komplette Übernahme der Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung gewährleistet sein – selbst wenn deren Kosten die Versicherungssumme selber überschreiten sollten.
Wichtig ist auch, über welches Netzwerk an Kooperationspartnern Ihr Versicherer weltweit verfügt. Denn im Notfall kann es hilfreich sein, eine vertraglich zugesicherte Pannenhilfe direkt in Anspruch nehmen zu können – ohne Umweg über Selbstorganisation und Auslage der Kosten. Kann die Versicherung über einen Partner Notfallhilfe zusagen? Dazu zählt zum Beispiel das professionelle Abschleppen zur nächsten zuverlässigen Werkstatt oder in einen Hafen und die kostenfreie Anlieferung von Ersatzteilen (inklusive Batterien), Treibstoff und Öl.
Ebenfalls einen Totalverlust kann die sogenannte Aufgabe des Schiffes darstellen. Piraterie etwa kommt in bestimmten Gegenden häufig vor und kann gerade kleine, aber wertvolle Boote und Jachten betreffen. Wenn Sie wegen offensichtlicher, nachweisbarer Lebensgefahr Ihre Jacht aufgeben müssen, dann sollte dies ebenfalls ein versichertes Ereignis darstellen.
Der Anteil der Selbstbeteiligung sollte natürlich möglichst gering gehalten werden, beziehungsweise in bestimmten Schadensfällen gleich bei null liegen. Transportschäden, Einbruch und Diebstahl sowie fremdverschuldete Kollisionen mit dem ankernden, stillliegenden Boot sollten überhaupt nicht an eine Selbstbeteiligung gekoppelt sein – das Gleiche gilt natürlich für Totalverlust. Achten Sie bei Schadensfällen, die eine Reparatur am Boot nötig machen, darauf, dass die notwendigen neuen Ersatzteile vollständig, also ohne Altersabzüge, erstattet werden.
Ebenfalls im Versicherungsumfang enthalten müssen Schäden durch Grundberührung und einen eventuellen Zusammenstoss mit schwimmenden Objekten sein. Auch die Kosten für die dadurch notwendig werdenden Inspektionen sollte die Versicherung abdecken. Ihre Selbstbeteiligung sollte in diesem Fall nicht berührt werden.
Die Maschinenversicherung ist bei den meisten Anbietern eine individuelle Klausel, die Sie gesondert vereinbaren müssen. Allerdings sollte in jedem Fall eine volle Maschinendeckung möglich sein! In dem Fall, dass Ihr Boot teilweise sinkt oder Wasser eindringt, muss ein eventueller Maschinenschaden als Folgeschaden eingestuft werden und in jedem Fall versichert sein (das gilt natürlich auch für alle anderen durch Sinken und Wassereinbruch entstehenden Kosten).
Nicht versichert sind Schäden, die der Hersteller zu verantworten hat – etwa durch zu frühen Materialverschleiss oder Bruchstellen. Hierfür müssen Sie sich zur Rückerstattung entstandener Kosten immer an den Produzenten wenden. Allerdings sollten dann wiederum alle anstehenden Folgeschäden versichert sein. Auch ein Schadensfall, der durch normale Abnutzung entsteht, sollte im Versicherungsumfang enthalten sein – wobei Sie hier klären müssen, ob etwa Lackschäden und die dadurch nötig werdende Pflege lediglich als kosmetische Verschönerung definiert werden.
Das Gleiche gilt für alle Equipment- und Ausrüstungsteile, wenn sie sich nicht auf dem Boot, aber an einem gesicherten Ort befinden. Besonders wichtig ist dies für das Winterlager. Achten Sie darauf, welche Bedingungen die Versicherung an den Ort und die Art der Aufbewahrung stellt, und entsprechen Sie diesen genau; machen Sie am besten Fotos des Lagers.
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