Ist die Neuwertentschädigung für Autos sinnvoll?

Ein Neuwagen wird erst seit wenigen Wochen oder Monaten gefahren, schont sorgt ein Totalschaden für die komplette Zerstörung des Automobils. Ein solches Szenario dürften alle Autobesitzer fürchten, ein Schutz vor den finanziellen Folgen war lange Zeit nicht möglich. Mit der sogenannten Neuwertentschädigung bieten fast alle Assekuranzen in der Schweiz mittlerweile eine sinnvolle Form der Absicherung.

Ob die Investition in einen entsprechenden Tarif mit Neuwertentschädigung bei der Autoversicherung lohnt, ist nicht pauschal zu sagen. Ähnlich wie bei vielfältigen Klauseln der KFZ-Versicherung zur Vergünstigung des Jahresbeitrags sind einige individuelle Tarifmerkmale zu überprüfen. Dies beginnt bereits bei der einfachen Frage, ob überhaupt ein Neuwagen gekauft werden soll.

Entschädigung von Totalschäden ausschliesslich in der Vollkaskoversicherung

Unabhängig vom Alter eines Fahrzeugs und seinem Charakter als Neu- oder Gebrauchtwagen muss der Fahrzeughalter einen Vollkaskoschutz abschliessen, um finanzielle Ersatzleistungen nach einer Unfallsituation für sein Fahrzeug zu beanspruchen. Der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtschutz kommt ausschliesslich dem Unfallgegner zugute, die Teilkasko ist alleine für Elementarschäden nach Sturm, Blitzschlag oder Diebstahl zu belangen. Interessiert man sich alleine für die Neuwertentschädigung seines brandneuen Automobils und möchte ansonsten keine Vollkaskoleistungen in Anspruch nehmen, wird man dies so kaum von einer schweizerischen Assekuranz geboten bekommen. Da der freiwillige Vollkaskoschutz vergleichsweise teuer ist, sollte deshalb genau überlegt werden, ob diese ergänzende Absicherung Sinn ergibt.


Auch ein Neuwagen bleibt nicht davor verschont, nach wenigen Wochen oder Monaten als Totalschaden zu enden. (Bild: Scott Leman / Shutterstock.com)


Auswirkungen des Wertverlustes von KFZ realistisch abschätzen

Ist ein Vollkaskovertrag abgeschlossen und tritt ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden ein, bekommt der Fahrzeughalter auch ohne Neuwertentschädigung einen Ersatz ausgezahlt. Dieser richtet sich nach dem Restwert des Fahrzeugs, der sukzessive ab dem Tag der Erstzulassung sinkt. Sollte das Fahrzeug nach wenigen Monaten einen Totalschaden aufweisen, kann dieser Verlust bereits mehrere Tausend Franken betragen und steht kaum im Relation zu einem gefühlt vorliegenden Neufahrzeug. Wer als Privatperson die Jahresprämien niedrig halten oder als etabliertes Unternehmen bzw. Gründer bares Geld sparen will, sollte deshalb abwägen: Ist der höhere Versicherungsbeitrag oder die Vermeidung von finanziellen Verlusten bei Privat- oder Firmenwagen wichtiger?

Zusätzliche Beitragskosten bei Gebrauchtwagen umgehen

Wie es der Name bereits ausdrückt, gilt die Neuwertentschädigung alleine für Neuwagen. Wird nicht beabsichtigt, ein brandneues Fahrzeug zu erwerben, und alleine in gebrauchte Fahrzeuge investiert, ist die Inklusion einer entsprechenden Vertragsklausel nutzlos. Eine alternative Formulierung, die viele Versicherungen der Schweiz mittlerweile anbieten, ist die Kaufpreisentschädigung, die jede Art von Fahrzeugkauf umfasst. Manche Gesellschaften bieten diese anstelle der Neuwertentschädigung an, manche integrieren beide Klauseln separat in ihren Vollkaskoschutz. In letzterem Fall ergeben sich etwas höhere Ausgaben für den Versicherten, da zwei statt einer Vertragsleistung abgeschlossen werden. Ob sich die uninteressantere Klausel aus dem Tarif ausschliessen und hierdurch der Beitrag positiv beeinflussen lässt, sollte individuell beim Versicherungsangebot überprüft werden.


Komplette Zerstörung des Automobils – ein solches Szenario dürften alle Autobesitzer fürchten. (Bild: John Panella / Shutterstock.com)


Sonderregelungen beim Diebstahl des Fahrzeugs beachten

Über die letzten Jahre ist die Anzahl der Diebstähle in der Schweiz leicht gestiegen, dies gilt nicht zuletzt auch für Neu- und Gebrauchtwagen. Da bei einem gestohlenen Fahrzeug eine potenzielle Rückgewinnung möglich ist und anders als bei einem vorliegenden Totalschaden ein höheres Betrugsrisiko herrscht, gehen Assekuranzen oft gesondert mit diesem Schadensereignis um. Manche von ihnen schliessen das Risiko Diebstahl bei der Neu- oder Kaufpreisentschädigung aus, andere verkürzen die Fristen gegenüber einem klassischen Totalschaden. Der jeweilige Umgang sollte beim Tarifvergleich stärker berücksichtigt werden, wenn keine Garage vorliegt und durch das Abstellen auf offener Strasse ein höheres Diebstahlrisiko gegeben ist. Hier lohnt es sich wie so häufig, in den genauen Vertragstext der jeweiligen Autoversicherung hineinzublicken.

Fristen der Neuwertentschädigung fachkundig einschätzen

Meist geht es beim Abschluss der Tarifklausel nicht alleine um ihre generelle Inklusion, sondern auch ihre zeitliche Auswirkung. In der Schweizer Versicherungslandschaft sind Fristen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren ab Erstzulassung etabliert, für die bei einem Totalschaden mit Rückzahlung des Neuwertes gerechnet werden darf. Je länger die Frist angesetzt wird, umso teurer gestalten sich hierdurch die Jahresbeiträge. Natürlich hat kein Versicherter klare Anhaltspunkte, welche Zeitspanne wirklich sinnvoll ist, schliesslich ist der Blick in die Zukunft mit drohenden Totalschäden unmöglich. Helfen kann jedoch, die festgeschriebenen Wertverluste der Baureihe binnen Monaten und Jahren abzuschätzen und in Relation zu den jeweiligen Tarifkosten abhängig von den angerechneten Fristen zu setzen.

Komplexe Tarifgestaltung der Autoversicherer lädt zum Vergleich ein

Egal ob man mit dem Auto in den Ferien entspannt ankommen möchte oder ein verlässlicher Begleiter für Stadt- oder Geschäftstouren gewünscht wird – viele Autobesitzer zahlen noch immer zu teures Geld für ihren abgeschlossenen Tarif. Nicht selten ist der fehlende Überblick über alle Tarifklauseln schuld, die individuell nicht gewünscht werden und trotzdem den Beitrag hochtreiben. Bevor es zum Abschluss oder Wechsel einer Autoversicherung kommt, ist eine genaue Auseinandersetzung mit einzelnen Vertragselementen zu empfehlen. Hierdurch erkennen beispielsweise Fahrer von Gebrauchtwagen, dass die Neuwertentschädigung keinen Sinn ergibt und nach Möglichkeit auszuschliessen ist. Die jeweils angebotenen Fristen und ihre Auswirkungen auf die Versicherungsprämien sind ausserdem bei jeder Gesellschaft unterschiedlich und machen auch den finanziellen Tarifvergleich äusserst lohnenswert.

 

Oberstes Bild: Mit der Neuwertentschädigung wird es möglich, finanzielle Verluste beim Totalschaden mit einem Neuwagen abzuwenden. (© Jaroslav Moravcik / Shutterstock.com)

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