Geringeres Unfallrisiko beim Führerschein mit 17 Jahren
VON Christian Erhardt Allgemein Auto
Im Jahr 2011 hat der deutsche Gesetzgeber beschlossen, Jugendlichen schon ab dem
17. Lebensjahr das Fahren eines Autos zu erlauben. Dies allerdings nicht alleine im Pkw. Das Modell sieht vor, dass der 17-jährige Fahrer von einer Person begleitet werden muss, die zumindest 30 Jahre alt ist. Diese Begleitperson muss ferner seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für Pkw sein und darf darüber hinaus nicht mehr als einen aktuellen Punkt im Verkehrsregister eingetragen haben.
Der Begleiter wird in die vom 17-Jährigen bestandene Fahrprüfung, die vom Strassenverkehrsamt bescheinigt wird, als fester Bestandteil der Fahrerlaubnis eingetragen. Der gedankliche Ansatz war, dass die Jugendlichen, die ab dem 18. Lebensjahr allein und ohne Begleitung einen Pkw steuern dürfen, frühzeitig anfangen Fahrpraxis zu sammeln. So wollte man Fahranfänger nachhaltig auf ihren Fahrstart vorbereiten – mit grossem Erfolg.
Frühe Fahrpraxis mindert das spätere Unfallrisiko
Die Planungen und Hoffnungen der Gesetzgeber Deutschlands sind nach Studien der Kfz-Versicherungsbranche vollständig aufgegangen. So wurde von den Versicherungsunternehmen in Zusammenarbeit mit der Polizei festgestellt, dass die Gruppe der Jugendlichen, die bereits mit 17 Jahren Fahrerfahrungen sammeln konnten, weitaus seltener in Unfälle verwickelt waren. Die Personen, die mit 18 Jahren unvorbereitet und ohne entsprechende Fahrpraxis hinter dem Steuer sassen, tauchten weit häufiger in den Unfallakten der Behörden auf. Führerscheinneulinge, die in den Genuss des begleiteten Fahrens gekommen sind, legten insgesamt ein weit vorausschauenderes Fahrverhalten an den Tag, was sich schliesslich in den Unfallzahlen deutlich niederschlug.
Von daher begrüssten die Kfz-Versicherer als Fazit, dass sich immer mehr Jugendliche offensichtlich für dieses Führerscheinmodell begeistern lassen. Aktuell, so die Behörden, würden rund 50 % aller Fahranfänger das neue Modell präferieren. Selbst Fahrlehrer und etablierte Fahrschulen, die das Führerscheinmodell zuerst kritisch beäugten, haben ihre Skepsis inzwischen abgelegt.
Auch versicherungstechnisch bereitet dieses Modell keinerlei Probleme. Der Fahrzeugbesitzer muss den Fahranfänger nur als zusätzlichen Fahrer melden und die Gesellschaft ändert den bestehenden Versicherungsvertrag problemlos ab. Nach Ablauf des einen Jahres wird der Fahranfänger auf gleichem Weg wieder ausgetragen.
Oberstes Bild: Geringeres Unfallrisiko beim Führerschein mit 17 Jahren (© Alexander Raths / Shutterstock.com)