Einen Unfallwagen zu einem guten Preis verkaufen – ist das möglich?

Wird ein Auto in gutem Zustand in einen Unfall verwickelt, stürzt für den Besitzer oft eine Welt zusammen. Denn obwohl man in der Schweiz auch mit Bahn und Bus gut vorankommt, steht das Automobil wie kein anderes Fortbewegungsmittel für Selbstbestimmung und Flexibilität.

Allerdings ist die Verzweiflung meist unbegründet, denn ein Fahrzeug ist nach einem Unfall zwar im Wert gemindert, aber dennoch nicht unverkäuflich. Werden ein paar Punkte beachtet, ist auch für einen Unfallwagen noch ein guter Verkaufserlös erzielbar.


Ein Unfallwagen gilt als schwer verkäuflich. (Bild: Naypong / Shutterstock.com)


Wann wird ein Gebrauchtwagen zum Unfallwagen?

Ein Fahrzeug wird dann zum Unfallwagen, wenn es durch den Unfall einen objektiv feststellbaren Schaden genommen hat. Die Beeinträchtigung kann dabei das optische Erscheinungsbild, Fahreigenschaften, Funktionalität und Leistungsfähigkeit technischer oder mechanischer Komponenten sowie die allgemeine Verkehrs- und Betriebssicherheit betreffen. Juristisch wird der Begriff des Unfalls als Ereignis definiert, bei dem plötzlich und ohne Absicht aufgrund der Einwirkung mechanischer oder physikalischer Kräfte ein bleibender Schaden verursacht wird.

Bei einer Veräusserung eines Fahrzeugs mit Unfallschaden ist der Verkäufer verpflichtet, Interessenten darauf hinzuweisen, dass das Auto einen Unfall hatte. Wird dies unterlassen, erfüllt das den Tatbestand des Betruges, wobei es unerheblich ist, ob der Schaden repariert wurde. Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bleibt somit auf Lebenszeit ein Unfallwagen, auch nach fachgerecht ausgeführter Reparatur des Schadens. Im Kaufvertrag sollte sich daher ein Hinweis finden, dass der Käufer über den Hergang des Unfalls, den Unfallschaden sowie die Art der Schadensbeseitigung informiert wurde.


Kurzgutachten erhöht Verkaufschancen. (Bild: Photodiem / Shutterstock.com)


Tipps für den Privatverkauf eines Unfallwagens

Wer sein Auto verkaufen möchte, wird dies in der Regel zunächst am privaten Automarkt versuchen, da auf diese Weise meist höhere Preise erzielt werden können als beim Verkauf an einen Händler. Handelt es sich um einen Unfallwagen, sollte darauf geachtet werden, dass sowohl der Schaden als auch dessen Behebung umfassend dokumentiert sind. Hilfreich sind dabei etwa Fotos des Schadens, Kaufbelege für Ersatzteile sowie Reparaturrechnungen. Je offener und umfassender Sie Interessenten in diesem Punkt informieren, desto mehr werden Sie das Vertrauen potenzieller Käufer gewinnen, was Ihre Verkaufschancen wesentlich erhöht. Denn die Befürchtung, ein Fahrzeug mit verdeckten Mängeln zu erwerben und anschliessend womöglich lange gerichtliche Auseinandersetzungen führen zu müssen, stellt einen der Hauptgründe dar, warum viele Menschen bei einem privaten Gebrauchtwagenkauf ein „mulmiges Gefühl“ haben.

Obwohl das Fahrzeug ab dem Datum des Unfalls für immer als Unfallwagen anzusehen ist, hat jedoch die Antwort auf die Frage, ob und mit welcher Professionalität eine Behebung des Schadens erfolgte, bestimmenden Einfluss auf den erzielbaren Verkaufspreis. Wurde der Wagen in einer Werkstatt sorgfältig wieder instand gesetzt und lässt sich dies auch belegen, kann das Auto hinsichtlich Qualität sowie Verkehrs- und Betriebssicherheit mit einem unfallfreien Gebrauchtwagen mithalten, beim Verkaufspreis werden daher lediglich geringfügige Abstriche vorzunehmen sein. Voraussetzung ist allerdings, dass sämtliche Reparatur-, Spengler-, Renovierungs- und Ausbesserungsarbeiten am Fahrzeug von qualifizierten Mechanikern bzw. Handwerkern durchgeführt wurden.

Werden diese Arbeiten im „Pfusch“ erledigt, kann es nachher nicht nur Ärger wegen mangelhaft geleisteter Arbeit geben, man hat aufgrund fehlender Belege und Rechnungen auch bei einem Verkauf des Wagens schlechte Karten. Auch ist zu empfehlen, hochwertige Ersatzteile von Markenunternehmen statt billiger Tauschteile einbauen zu lassen, dies erhöht einerseits den Wert des Wagens, andererseits steigt das Vertrauen des Käufers in die Qualität der Reparatur.

Ist der Schaden allerdings so schwerwiegend, dass eine Reparatur nicht lohnend erscheint – derartige Havarien werden als Totalschaden bezeichnet –, so kann das Auto, vor allem wenn es jüngeren Baujahrs ist, immer noch als Ersatzteilspender verwendet werden – auch wenn der erzielbare Verkaufspreis in diesem Fall wesentlich niedriger ausfallen wird.


Am privaten Automarkt werden für einen Unfallwagen meist höhere Preise erzielt können als beim Verkauf an einen Händler. (Bild: Operation Shooting / Shutterstock.com)


Unfallwagen beim Händler verkaufen

Lässt sich privat kein Käufer für den Unfallwagen finden, bleibt nur der Weg zum Händler. Dabei gibt es Gewerbetreibende, die sich auf Unfallwagen spezialisiert haben, was jedoch nicht zwangsläufig als ein Indiz für mangelnde Seriosität zu werten ist. Autohändler, die den Fokus auf havarierte Fahrzeuge legen, setzen das Fahrzeug entweder in Eigenregie soweit instand, dass dafür ein Käufer zu finden ist, oder sie verwenden noch funktionstüchtige Einzelteile – die vor allem bei Totalhavarien fast neuwertiger Autos durchaus einen gewissen Wert haben – für andere Autos. Manche dieser Händler kaufen Fahrzeuge auch mit Totalschaden und holen sie sogar im gesamten Schweizer Bundesgebiet ab, wodurch man zumindest die Entsorgungskosten spart.



Kurzgutachten erhöht Verkaufschancen

Ist der Anschaffungspreis des havarierten Fahrzeugs entsprechend hoch, kann die Beauftragung eines Kurzgutachtens in Erwägung gezogen werden. Dieses wird von einem KFZ-Sachverständigen erstellt und ist im Vergleich zu einer konventionellen gutachterlichen Beweisaufnahme relativ kostengünstig. Kurzgutachten verfügen stets über eine hohe Beweiskraft, da das Auto dabei einer umfassenden Überprüfung unterzogen wird. Auch die Wertminderung des Fahrzeugs wird anhand objektiver Kriterien ermittelt. Die dadurch zum Ausdruck gebrachte Professionalität in Abwicklung und Dokumentation des Schadens verfehlt ihre Wirkung auf potenzielle Käufer mit Sicherheit nicht, sodass meist ein höherer Verkaufspreis erzielt werden kann.

 

Oberstes Bild: Ein Fahrzeug ist nach einem Unfall zwar im Wert gemindert, aber dennoch nicht unverkäuflich. (© Lisa S. / Shutterstock.com)

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