Am Mittwoch um die Mittagszeit fing ein NSU Prinz auf der Landstraße 386 aufgrund eines technischen Defekts plötzlich Feuer.
Zuvor war während der Fahrt Rauch aus dem Motorraum gekommen.
Im Sommer sind Fahrradträger besonders häufig an Fahrzeugen montiert. Die Kantonspolizei hat festgestellt, dass viele Benutzer von Fahrradträgern sich oft nicht ausreichend über dieses Thema informieren. Hier einige grundsätzliche Regeln.
Die am Heck angebrachten Fahrradträger dürfen die Breite des Fahrzeugs auf jeder Seite um nicht mehr als 20 cm überschreiten; die maximal zulässige Breite beträgt 2 m. Die Beleuchtung und das Nummernschild des Fahrzeugs müssen sichtbar sein. Wenn die Halterung mit einer separaten Beleuchtung ausgestattet ist, sollte ihre Funktion vor der Abfahrt überprüft werden.