KÜS: Prüfung zulässiger Motorsoftware bei der Hauptuntersuchung
von belmedia Redaktion Allgemein News
Nachdem bei einigen Modellen des Volkswagenkonzerns festgestellt wurde, dass die Stickoxidwerte (NOx) bei Dieselmotoren nicht den vorgegebenen Grenzwerten entsprachen, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Rückrufaktion für die betroffenen Fahrzeuge angeordnet. In einem bestimmten Zeitraum muss unter anderem die Umprogrammierung des Motorsteuergerätes vom autorisierten Fachhändler durchgeführt werden.
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