Bundesrat kann weiter über Änderungen bei Arbeitszeiten der Berufsfahrer entscheiden
Der Bundesrat darf auch in Zukunft über Änderungen des Vertrags entscheiden, der die Ruhe- und Lenkzeiten von Berufsfahrer im internationalen Transport betrifft. Ein entsprechendes Gesetz wurde vom Parlament bereits im März verabschiedet. Der Bundesrat hat nun entschieden, dass es ab den 1. Oktober in Kraft tritt. Die Bundesversammlung hat 1999 das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) genehmigt. Gleichzeitig erliess sie ein Bundesgesetz, welches dem Bundesrat erlaubt, selbständig Änderungen des AETR zu genehmigen oder diesen zuzustimmen. Dieser Erlass war befristet und lief am 31. Januar 2016 ab.
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