Versicherungsrabatt durch Dashcams kaum zu erwarten
VON Meik Peters Allgemein Auto
In der Schweiz und vielen Nachbarländern ist mit einer solchen Reduktion des Jahresbeitrages weniger zu rechnen. Rechtlich wurde der Einsatz der Dashcams bereits in vielen Nationen verboten oder über die Grauzone ihrer Nutzung verhandelt, eine Etablierung zugunsten niedriger Beiträge in der KFZ-Versicherung darf in der aktuellen Rechtssituation deshalb mehr als angezweifelt werden.
Montage einer Dashcam nicht grundsätzlich verboten
Die moderne Digitaltechnik macht es möglich, eine Kamera fest im Innenraum eines Fahrzeuges zu installieren bzw. als externes Gerät an die Bordelektronik anzuschliessen. Die grundsätzliche Montage ist nach aktueller Gesetzeslage nicht verboten, lediglich die Nutzung der Kamera kollidiert je nach Einsatzart mit dem Schweizer Datenschutzgesetz. Da bei ihrem Einsatz sowohl der Innenraum des Fahrzeuges als auch die äussere Umgebung erfasst werden, kann von einer permanenten Videoüberwachung anderer Verkehrsteilnehmer gesprochen werden. Genau dies hat Nationen wie Belgien oder Luxemburg bereits dazu bewegt, ein grundsätzliches Verbot der Kamera auf öffentlichen Strassen auszusprechen.
Wie der Einsatz einer Dashcam Autoversicherungen hilft
Ob Sicherheit im Internet oder Strassenverkehr – in immer mehr Lebensbereichen wünschen sich Schweizer Bürger eine rechtliche oder persönliche Absicherung. Diese kann in Unfallsituationen durch eine Dashcam erreicht werden, da sie neben der Verkehrssituation zur Herbeiführung des Unfalls auch die Insassen filmt. Hierdurch lässt sich beispielsweise erkennen, ob der Fahrer im Moment des Unfalls abgelenkt war und eine potenzielle Mitschuld am Schadenshergang trägt. Für Autoversicherungen ist solches Filmmaterial von hohem Wert, da es Sicherheit für die Abrechnung verleiht und potenzielle Betrugsfälle sofort entlarvt. Der britische Gesetzgeber hat sich deshalb offen für den Einsatz der Kameras gezeigt.
Umgang mit dem aufgenommenen Material entscheidend
Eine Entwicklung wie in Grossbritannien oder Singapur, wo sogar bewusst Kameras von den Versicherern ausgegeben werden, ist in der Schweiz kaum zu erwarten. Rechtlich ist von einem Einsatz der Dashcams hierzulande abzuraten, eine Mitzeichnung des umliegenden Strassenverkehrs sollte einen äusserst sorgfältigen Umgang mit dem Videomaterial nach sich ziehen. So sind die Aufnahmen auf keinen Fall für Dritte bestimmt, ein Einstellen ins Internet oder eine andere Form der Veröffentlichung verstösst definitiv gegen das Datenschutzgesetz. Rechtlich umstritten ist aktuell noch, ob das Mitzeichnen selbst bereits einen Eingriff in die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer darstellt. Bis zu einer endgültigen Klärung und Einbindung in gültiges Schweizer Gesetz ist deshalb grösste Vorsicht beim Einsatz der Technologie anzuraten.
Einsatz als Beweismittel bislang noch nicht abschliessend geklärt
Die Missachtung der Verkehrsregeln durch den Unfallgegner oder dessen potenzielle Fahrerflucht sind Paradebeispiele für einen sinnvollen Einsatz der Dashcam. Und tatsächlich kann das aufgenommene Material zum wertvollen Beweisstück bei einer gerichtlichen Verhandlung werden, unabhängig von der dringenden Frage des Datenschutzes. Wer als Verkehrsteilnehmer die aufgezeichnete Autofahrt nicht an Dritte weitergibt und ausschliesslich der Jurisprudenz zur Bewertung in einem Prozess zur Verfügung stellt, darf mit einer Anerkennung der Aufnahmen als Beweisstück rechnen. Dies zeigt zumindest der Umgang mit dem Bildmaterial in einigen Nationen Westeuropas ausserhalb Englands, für die Schweiz ist auch hier noch eine endgültige Klärung der Einsatzmöglichkeiten abzuwarten.
Stetig wachsendes Interesse am Kameraeinsatz in Autos gegeben
Ungeachtet möglicher Verstösse gegen das Datenschutzgesetz erfreuen sich Dashcams oder Smartphones mit einer zeitgemässen Kamerafunktion wachsender Beliebtheit. In vielen Fällen steht nicht einmal der Gedanke im Vordergrund, sich rechtliche Sicherheit bei allen Autofahrten zu verschaffen und auf eine potenzielle Schadenssituation vorbereitet zu sein. Meist werden die Kameras aus privatem oder touristischem Interesse gekauft, um Fahrten durch einmalige Landschaften festzuhalten oder keine Sehenswürdigkeiten im Ferienverkehr mehr zu versäumen. Sobald andere Personen oder KFZ-Kennzeichen auf diesen Aufnahmen zu identifizieren sind, sind ein Hochladen auf Plattformen wie YouTube oder andere Formen der Veröffentlichung jedoch zu unterlassen. Ausserdem sollte bei nicht fest installierten Geräten bedacht werden, dass die Handynutzung im Auto zur Vorbereitung der Kameraeinstellung während der Fahrt einen ersten Rechtsverstoss darstellt.
Auf andere Weise zu günstigen Versicherungsprämien gelangen
Manche Autofahrer in der Schweiz mögen es bedauern, dass die Nutzung einer Dashcam nicht wie auf der britischen Insel zu Rabatten bei der KFZ-Versicherung führt. Anstatt frustriert zu sein, sollte nach hierzulande etablierten Formen der Rabattierung geschaut werden, die in den letzten Jahren immer neue Facetten gewonnen haben. Gerade wer seit Jahren auf denselben KFZ-Tarif vertraut, wird viele moderne Tarifmerkmale noch nicht kennengelernt haben, die zu einer attraktiven Absenkung des Jahresbeitrages führen. Hier heisst es, sich mit gegebenen Regelungen der einzelnen Assekuranzen auseinanderzusetzen und Kostenvorteile bei einem Versicherungswechsel auszunutzen. Mit dieser Entscheidung muss man sich nicht in eine rechtliche Grauzone begeben, die der Einsatz einer Dashcam im Inneren des Fahrzeugs zweifellos darstellt.
Oberstes Bild: Die moderne Digitaltechnik macht es möglich, eine Kamera fest im Innenraum eines Fahrzeuges zu installieren. (© fotohansel – Fotolia.com)