Tipps für richtiges Abschleppen

Es ist kein schönes Thema, aber manchmal muss es sein: Wer mit einer Autopanne liegen bleibt, kommt meist ums Abschleppen nicht herum. Die einfachste Lösung ist natürlich, die Dienste eines professionellen Unternehmens oder eines Automobilclubs in Anspruch zu nehmen.

Allerdings ist dies auch der teuerste Weg. Soll der liegen gebliebene Wagen in Eigenregie abgeschleppt werden, gilt es vor allem, die gesetzlichen Regelungen zu beachten, damit zum Pannenschaden nicht noch ein saftiges Strafmandat hinzukommt.

Das Abschleppen eines Autos ist grundsätzlich nur in echten Notfallsituationen erlaubt, z. B. wenn es vor Ort nicht repariert werden kann. Ein elektronischer Defekt oder ein geplatzter Kühler stellen eine solche Situation dar, ein leerer Tank allerdings nicht. Ist das Fahrzeug noch angemeldet und versichert, darf es auch auf seinem letzten Gang zum Schrottplatz privat abgeschleppt werden.


Beide Fahrzeuge sollten von geübten Fahrern gesteuert werden (Bild: CandyBox Images – Shutterstock.com)

Im Folgenden die wichtigsten Regeln und Tipps für einen sicheren Abschleppvorgang:

  • Sichern Sie zuerst den Ort der Panne ab. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck richtig und gut sichtbar auf. Hier gilt für Autobahnen ein Abstand von 200 bis 400 Metern, auf Landstrassen von 200 Metern und in Ortschaften von 50 Metern. Tragen Sie eine Warnweste.

Vor dem Abschleppen sichern Sie als Erstes den Ort der Panne ab (Bild: Gemenacom – Shutterstock.com)

  • Autos, die durch einen Unfall starke Schäden aufweisen, müssen von einem Service abgeschleppt werden.
  • Stellen Sie sicher, dass die Zugkraft des ziehenden Fahrzeugs für das abzuschleppende Auto ausreicht.
  • Dann sollten Sie einen Blick in die Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs werfen. Autos mit Automatikgetriebe und Hybridkraftfahrzeuge dürfen meist nur über kurze Strecken und mit stark beschränkter Geschwindigkeit abgeschleppt werden. Das Abschleppen von Motorrädern, auch von solchen mit Beiwagen, ist grundsätzlich verboten. Ebenfalls verboten ist das Abschleppen von Kraftfahrzeugen, die noch fahrtüchtig sind.
  • Wenn Sie die Möglichkeit haben, den Wagen mit einer Stange statt mit einem Seil abzuschleppen, sollten Sie diese Methode wählen, sie ist sicherer. Durch die starre Verbindung verhindern Sie einen möglichen Auffahrunfall bei einem abrupten Bremsvorgang des ziehenden Wagens. Benutzen Sie zur Befestigung von Stange oder Seil nur die dafür vorgesehenen Ösen bzw. Haken. Sind diese nicht vorhanden, konsultieren Sie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs. Übrigens sind Seile nur bis zu einem Gewicht von vier Tonnen zugelassen. Was darüber hinausgeht, muss mit einer Stange abgeschleppt werden.

Sie können den Wagen mit einer Stange oder mit einem Seil abschleppen (Bild: Monika Wisniewska – Shutterstock.com)

  • Nehmen Sie am Pannenfahrzeug den Gang heraus. Bei Automatikgetriebe wählen Sie die Position „N“. Beachten Sie, dass Automatikfahrzeuge nur wenige Kilometer weit abgeschleppt werden sollten. Die erhebliche Wärmeentwicklung im Getriebe kann schwere Schäden verursachen. Ähnliches gilt für Elektroautos, bei denen Energie über eine Achse erzeugt wird. Wenn sie in den Akku fliesst und ansonsten kein Strom verbraucht wird, kann der Stromspeicher im Extremfall Feuer fangen.
  • Das Tempo darf maximal 40 km/h betragen, auch auf der Autobahn. Überlegen Sie bei sehr dichtem Verkehr, ob Sie nicht doch lieber ein Unternehmen beauftragen. Die Höchstgeschwindigkeit gilt übrigens in den meisten europäischen Ländern. Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, sollten Sie sich vorab nach den gesetzlichen Regelungen erkundigen. In Spanien z. B. dürfen Sie gar nicht privat abschleppen. Eine Zuwiderhandlung wird dort mit sehr hohen Bussgeldern belegt.
  • Das Warndreieck muss gut sichtbar am Heck des abzuschleppenden Fahrzeugs angebracht sein. Auf Autobahnen und -strassen müssen Sie zusätzlich die Warnblinkanlagen an beiden Fahrzeugen einschalten.
  • Benutzen Sie auf Autobahnen die normale Fahrspur. Den Pannenstreifen dürfen Sie nur zum Beschleunigen benutzen oder wenn die nächste Ausfahrt in Sichtweite kommt.
  • Wenn Sie auf der Autobahn liegen geblieben sind, dürfen Sie Ihr Auto maximal bis zur nächsten Raststätte oder zur nächsten Ausfahrt abschleppen. Auf keinen Fall dürfen Sie auf eine Autobahn auffahren. Insgesamt gilt, dass Sie den kürzesten Weg zur nächsten Werkstatt wählen müssen.
  • Die maximale Länge eines Seils darf acht Meter betragen, die einer Stange fünf Meter. Achten Sie bei einem Seil darauf, dass die Schlaufen vernäht sind.
  • Der abgeschleppte Wagen muss insgesamt verkehrssicher sein. Weist der Wagen lose Teile auf, die beim Abschleppen herabfallen könnten, müssen Sie einen Profi beauftragen. Gleiches gilt, wenn die Bremsen, die Lenkung, die Reifen, die Beleuchtung oder die Warnblinkanlage defekt sind. Bei Bedarf ist das Licht einzuschalten.


  • Stecken Sie den Zündschlüssel ins Schloss und auf die Position „Zündung“. Ansonsten blockiert das Lenkradschloss und Sie bekommen handfeste Probleme. Verfügt Ihr Wagen über den sogenannten Keyless Entry, lesen Sie unbedingt vorher die Bedienungsanleitung.
  • Das Zugfahrzeug sollte möglichst ohne viele Bremsvorgänge gefahren werden, um einen Aufprall zu vermeiden.
  • Achten Sie darauf, dass das Pannenauto das Zugfahrzeug nicht abbremst, um eine starke Beanspruchung der Bremsen zu vermeiden.
  • Wenn der Motor am Pannenfahrzeug intakt ist, lassen Sie ihn laufen. Dadurch bleibt die Servohilfe für Bremsen und Lenkung in Betrieb und der Wagen lässt sich leichter steuern.
  • Lassen Sie besondere Vorsicht an Ampeln, Kreuzungen und Kreisverkehren walten.
  • Vereinbaren Sie ein Verständigungssignal, beispielsweise zweimal Lichthupe gleich „Anhalten“.
  • Beide Fahrzeuge sollten von geübten Fahrern gesteuert werden. Bedenken Sie, dass Sie Richtungsänderungen per Hand anzeigen müssen, da die Warnblinkanlage permanent eingeschaltet ist. Fahranfänger können da schnell mal ein Problem bekommen.

Wenn Sie diese Ratschläge beherzigen, sollte das Abschleppen sicher gelingen.

 

Artikelbild: © admin_design – shutterstock.com

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hat Germanistik, Geschichte und Philosophie studiert und ist zusätzlich ausgebildeter Mediendesigner im Segment Druck. Er schreibt seit über 30 Jahren belletristische Texte und seit rund zwei Jahrzehnten für Auftraggeber aus den unterschiedlichsten Branchen.

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Kommentare: 1

Zgraggen Ewald
11.11.2016 09:51
Werter Herr Beck
Der letzte Punkt beim Abschleppen.....meine Armlänge rechts beträgt nicht 70 cm....und nun soll ich beim rechts Abbiegen per Hand anzeigen!!??

Die Warnblinker sind nach dem Verlassen der A-Bahn auszuschalten, so habe ich es gelernt und Vermittle es auch meinen Kunden; eben weil der rechte Arm in der Regel zu kurz ist.

Herzliche Grüsse
E. Zgraggen

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