strasseschweiz begrüsst Konsens bei der NAF-Vorlage

strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS – begrüsst die Einigung zwischen Ständerat und Nationalrat zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). In dem gefundenen Konsens sieht der Verband einen Durchbruch in der Schweizerischen Verkehrspolitik.

Insbesondere die Neugestaltung der Finanzierung und das Konzept für eine kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung setzten deutliche Akzente für die künftige Strasseninfrastruktur auf Bundesebene. Die Verbände des Strassenverkehrs ständen ausserdem hinter der Kompromisslösung des Parlaments bei der endgültigen Ausformulierung der NAF-Vorlage. Weiter erklärt strasseschweiz:

Voll und ganz hinter der NAF-Vorlage

„Ständerat und Nationalrat haben sich im Differenzbereinigungsverfahren auf die Schlussformulierung für die erweiterte Finanzierung des Fonds geeinigt, wonach ,in der Regel‘ 10 Prozent des Mineralölsteuerertrags zusätzlich in den NAF-Fonds fliessen sollen. Damit legt das Parlament unmissverständlich fest, dass eine Kürzung der zweckgebundenen Strassenmittel nur im Ausnahmefall in Betracht zu ziehen ist.

Die Erträge der Automobilsteuer sollen hingegen in jedem Falle und auch bei künftigen Sparrunden des Bundes vollumfänglich für die NAF-Finanzierung zur Verfügung stehen. Schliesslich einigten sich die Räte darauf, dass dem Bundesrat die Kompetenz zur Überwälzung der Teuerung auf die Mineralölsteuern übertragen wird.

strasseschweiz stellt sich nach diesen letzten Bereinigungen voll und ganz hinter die NAF-Vorlage, wie sie für die Schlussabstimmung in den Eidgenössischen Räten am kommenden Freitag bereit steht. Die Vorlage führt zu zahlreichen Fortschritten bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für die künftige Verkehrspolitik. Insbesondere werden Bund und Kantone verpflichtet, für eine ausreichende Strasseninfrastruktur in allen Landesteilen zu sorgen. Es wird ein unbefristeter Fonds zur Finanzierung auf Verfassungsstufe errichtet.

Dessen Finanzierung wird einerseits aus einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 4 Rappen/Liter sichergestellt, anderseits aus den Erträgen bisheriger Abgaben des Strassenverkehrs, konkret der Automobilsteuer und 10 Prozent der Mineralölsteuer. Ausserdem besteht die Aussicht, dass der Planungs- und Investitionsstau bei der Engpassbeseitigung endlich behoben werden kann.“

 

Artikel von: strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS
Artikelbild: © fotoember / iStock

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