So stellen Sie Ihre Fahrtüchtigkeit sicher
VON Frank Schneidewind Allgemein Auto
Die optische und akustische Wahrnehmung der Umwelt und anderer Verkehrsteilnehmer ist unabdingbar. Die Sehfähigkeit der Fahrzeugführer sollte immer im optimalen Bereich sein, wozu auch das Nah- und Fernsichtvermögen zu rechnen ist. Personen mit Sehfehlern sollten daher dringend ihr Sehvermögen von einem Augenoptiker oder Augenfacharzt überprüfen lassen. Es gibt für Fehlsichtigkeiten in sehr vielen Fällen Korrekturoptionen, und diese sollten Sie als verantwortungsbewusster Verkehrsteilnehmer in Anspruch nehmen.
Das rechtzeitige Erkennen einer Gefahrensituation ist oftmals eine gute Voraussetzung, um der Gefahr zu entgehen, ihr auszuweichen oder sie anderweitig zu verhindern. Das Hörvermögen spielt vielleicht nicht eine solch entscheidende Rolle, aber für die Wahrnehmung beispielsweise von Warnsignalen an Bahnübergängen, sich nähernden Einsatzfahrzeugen mit Martinshorn und Warnrufen oder Hupsignalen anderer ist der Hörsinn doch von grosser Bedeutung.
Die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit
Von einer eingeschränkten Fahrtüchtigkeit kann gesprochen werden, wenn die Voraussetzungen zum Führen eines Fahrzeuges nicht mehr vollumfänglich gewährleistet sind. Das kann auch eine Folgeerscheinung beispielsweise einer Einnahme von Medikamenten sein, von Alkoholgenuss oder auch nur Müdigkeit. Jede physische oder psychische Limitierung der Wahrnehmungen gefährdet Sie selbst und andere Personen. Eine fiebrige Erkältung oder ein verstauchter Fuss kann bereits zu entscheidenden Verlängerungen der Reaktionszeit in gefährlichen Situationen führen.
Auch der Konsum alkoholhaltiger Getränke beeinflusst Ihr Wahrnehmungsvermögen und Ihre Reaktionszeiten gewaltig. Bei Führern einspuriger Fahrzeuge (Motorrädern, Rollern etc.) gesellt sich noch der Teilverlust der Balance erschwerend hinzu. Eine beeinträchtigte Sinneswahrnehmung wird bei Unfällen leider häufig als eine der Ursachen attestiert. Die Massnahmenpakete des Verkehrssicherheitsprogramms der Schweiz wurden mit den Veröffentlichungen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) zu einer Realität.
Eine obligatorische Fahreignungsabklärung ab 1,6 Promille Blutalkohol beim Führen eines Fahrzeuges und die neue 0,1-Promille-Regel für ausgewählte Personengruppen (Berufschauffeure, Taxler und Neulenkende, die ihren Führerausweis nur auf Probe haben) zielen allesamt auf ein Sicherheitsplus im Strassenverkehr ab.
Senioren werden auch stärker in die Überwachung der Fahrtüchtigkeit einbezogen, eine verkehrsmedizinische und -psychologische Fahreignungsabklärung soll von kompetenten Ärzten und Psychologen durchgeführt werden. Die Anforderungen an diese werden je nach Aufgabengebiet verschieden festgelegt. So sind z. B. die Anforderungen an Ärzte, die Senioren oder Berufschauffeure routinemässig überprüfen, weniger hoch als die an Ärzte, die Personen nach einem erlittenen Unfall oder nach schwerer Krankheit bezüglich deren Fahreignung beurteilen müssen.
Die Zulassungsbehörden können nun die Fahrberechtigung auch zum Beispiel mit einem Autobahn- oder Nachtfahrverbot verknüpfen, wenn die Erhaltung der Mobilität für Betroffene von besonderem Belang ist. Ebenso kann die Ausrüstung der Fahrzeuge Betroffener mit Hilfsmitteln verfügt werden (z. B. Bremsassistent, Automatikgetriebe oder Lenkhilfe).
Rasten bei längeren Fahrten einplanen
Die Einteilung einer längeren Fahrt in Etappen ist grundsätzlich der Sicherheit und auch Ihrer Fahrtüchtigkeit förderlich. Als Etappenstopps eignen sich neben Raststätten entlang der Autobahnen und Fernstrassen auch Parkplätze etwas abseits der Fahrbahnen. Ihre Durchblutung leidet zwangsläufig durch die angespannte Sitzhaltung im Fahrzeug und auch die eigene Konzentrationsfähigkeit lässt nach. Je nach dem Wetter tut Ihnen ein Spaziergang bestimmt gut, Stretchingübungen und etwas Parkplatzaerobic; was immer Ihnen zusagt, sollte gemacht werden. Schon nach einer Viertelstunde fühlen Sie sich bei einer Kurzrast besser. Sehr ausgiebige Touren sollten auch längere Ruhe- und Rastphasen inkludieren.
Verletzungsbedingte Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit
Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt, wenn Ihre Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, in irgendeiner Weise eingeschränkt sein könnte. Ein Sportunfall oder eine Arbeitsverletzung kann auch Arme, Hände, Beine und Füsse betreffen und diesen temporär die volle Funktionstüchtigkeit rauben. Nur ein Arzt kann diese Situation wirklich zutreffend beurteilen, denn er ist dafür ausgebildet. Die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz gemäss dem Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG) führen unter Artikel 14 „Schuldhafte Herbeiführung eines befürchteten Ereignisses“ Näheres dazu aus. Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz vermerkt im Artikel 31: „Der Führer muss ein Fahrzeug immer so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten auch nachkommen kann.“
Lassen Sie sich also besser fahren, wenn Ihnen unwohl ist, Sie einen Gips tragen, Schmerzen verspüren oder Ihnen schwindelig ist. Auch Schwangere sollten in der Spätphase der Schwangerschaft auf das Fahren verzichten, um mögliche Gefahren zu vermeiden.
Drogenkonsum und Fahrvermögen
Kein Gericht der Welt wird Mitleid mit Ihnen haben, wenn Sie nach dem Konsum illegaler Substanzen in einen Verkehrsunfall verwickelt sind. Unabhängig vom juristischen Sachverhalt oder Tatbestand mit den illegalen Substanzen eliminiert in den Augen der Schweizer Gesetzeshüter der Konsum dieser Artikel in jedem Fall die Fähigkeiten, welche zur Führung eines Fahrzeuges erforderlich sind.
Auch nur ein bischen „bekifft“ zu fahren, ist laut der Schweizer Verkehrsregelnverordnung (VRV) eindeutig gleichzusetzen mit einer Fahrunfähigkeit. Der Bundesrat verordnet hierzu eine Nulltoleranz. Verschiedene Formen von Amphetaminen (Designerdrogen), Heroin, Morphin, Kokain und anderen illegalen Substanzen fallen ebenfalls unter diese Nulltoleranz.
Oberstes Bild: Sicher fährt man nur, wenn die volle Fahrtüchtigkeit gegeben ist (Bild: Edyta Pawlowska / Shutterstock.com)