Schulbeginn in Graubünden – Vorsicht Kinder

Am Montag, dem 22. August 2016, geht für die Kinder im Kanton Graubünden das neue Schuljahr wieder los. Damit beginnt für sie auch ein neuer Lebensabschnitt.

Viele der Kinder werden den Schul- oder Kindergartenweg zum ersten Mal alleine beschreiten. Die Kantonspolizei Graubünden bittet daher die Fahrzeuglenkenden besondere Acht auf diese Kinder zu geben.

Die gemeinsame Verkehrssicherheitskampagne „Rad steht – Kind geht“ der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und des Touring Clubs Schweiz (TCS) wird von der Kantonspolizei Graubünden unterstützt.

Sie bittet die Fahrzeuglenkenden, an Fussgängerstreifen immer vollständig anzuhalten. Die Kinder werden durch die Kantonspolizei Graubünden instruiert, die Strasse erst zu betreten, wenn die Räder vollständig stillstehen. Notwendig ist dies, weil Kinder die Geschwindigkeit von Fahrzeugen und die Distanz noch nicht abschätzen können.

Kontrollen durch Polizei beim Schulbeginn

Zur Sicherung der Schulwege und zum Schutz unserer jüngsten Verkehrsteilnehmer, wird die Polizei zu Schulbeginn vermehrt  Geschwindigkeits- und Schulwegkontrollen durchführen. Dabei wird das Verhalten der Fahrzeuglenkenden besonders im Bereich der Kindergärten und Schulhäuser beobachtet und wenn nötig Einfluss genommen.

Parallel dazu besuchen die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei Graubünden alle Kindergärten und zeigen den Kindern, wie sie sich beim Überqueren der Strasse zu verhalten haben.

Tipps für einen sicheren Schulweg

Auch die Eltern können einen Beitrag zu einem sicheren Schulweg ihrer Sprösslinge leisten. Folgend einige wichtige Hinweise:

  • Nehmen Sie die Verantwortung und die Vorbildfunktion gegenüber Ihrem Kind wahr.
  • Planen Sie den Schulweg gemeinsam mit Ihrem Kind.
  • Schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig zur Schule. Hetze und Eile erhöhen das Unfallrisiko.
  • Warten Sie direkt beim Ausgang der Schule, wenn Sie Ihr Kind abholen. Stehen Sie nicht auf der gegenüberliegenden Strassenseite, denn wenn was Kind Sie sieht, achtet es nicht mehr auf den Strassenverkehr.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind vor jedem Betreten der Fahrbahn stehen bleibt. Das bekannte „Warta – luaga – losa – laufa“ hat nach wie vor Gültigkeit!
  • Lassen Sie Ihr Kind erst dann mit dem Fahrrad zur Schule fahren, wenn Sie sicher sind, dass es im Verkehr zurechtkommt und die Schule sowie Sie es für sinnvoll erachten. Bestehen Sie darauf, dass Ihr Kind einen Velohelm trägt.

 

Artikel von: Kantonspolizei Graubünden
Artikelbild: © Daniel Jedzura – shutterstock.com

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