Nach Übergangsfrist ab 1. Februar nur noch Autobahn-Vignette 2019 gültig

Wer auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz unterwegs ist, benötigt eine Autobahn-Vignette.

Nach der einmonatigen Übergangsfrist ist ab dem kommenden Freitag, 1. Februar, nur noch die neue Vignette 2019 gültig.

Die Vignette muss aufgeklebt sein; lose mitgeführte Vignetten sind ungültig. Wie gewohnt kann die Vignette bei Tankstellen und Garagen, an Postschaltern, bei Strassenverkehrsämtern oder Zollstellen bezogen werden. Die verfallenen Vignetten sollen von der Frontscheibe entfernt werden, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt

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