Heiss begehrt – der Führerausweis
VON Tobias Wolf Allgemein
Jeder junge Schweizer freut sich auf den Tag, wo er endlich mit dem Auto die Welt erobern darf. Aber der Erwerb des Führerausweises ist aufwendig und teuer, denn ausser den Fahrstunden müssen verschiedene zusätzliche Kurse gebucht werden.
Der Nothelferkurs steht am Anfang des langen Weges zum Führerausweis. Der Nachweis muss vor Anmeldung beim Strassenverkehrsamt erfolgen. Hier lernt der Verkehrsteilnehmer viele wichtige Dinge, die auch im täglichen Leben von grossem Nutzen sind, beispielsweise Feuerlöschen und Wiederbelebungsmassnahmen.
Bevor aber nun endlich der Besuch beim Strassenverkehrsamt erfolgt, fehlen weitere Bescheinigungen. Zuerst den Gang zum Sehtest nicht vergessen. Sobald dieser Test erfolgreich zertifiziert wurde, kann man auf der Internetseite des Strassenverkehrsamtes ein Gesuchsformular herunterladen. Mit der Post erhalten Sie eine Bestätigung, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden.
Bereiten Sie sich gründlich auf die Theorie vor, entsprechende Software und Literatur finden Sie ausreichend im Handel. Die Anmeldung zur theoretischen Prüfung erfolgt wieder online. Sobald die Prüfung bestanden wurde, erhalten Sie auf dem Postweg Ihren Lernführerausweis.
Die Praxis erlernen
Zwei Jahre lang dürfen Sie mit diesem Dokument mit Begleitung Fahrpraxis erwerben. Die ersten Fahrstunden sollte man mit einem professionellen Fahrlehrer üben, der auf grundlegende Dinge und häufige Fehler hinweist. Billiger wird es, wenn man dann wohlwollende und fahrerfahrene Verwandte und Bekannte findet, die das weitere Training übernehmen. Besuchen Sie möglichst bald den Verkehrskundeunterricht, um auch die theoretischen Kenntnisse zu vertiefen.
Sie haben alle Kurse absolviert und fühlen sich im Strassenverkehr ausreichend sicher und geübt? Dann melden Sie sich für die praktische Fahrprüfung an. Geprüft werden unter anderem die Fahrpraxis in der Stadt und auf der Autobahn sowie das Einparken. Wenige Tage später halten Sie den Führerschein auf Probe in den Händen.
Die Probezeit dauert drei Jahre. In dieser Zeit dürfen Sie sich nichts zu schulde kommen lassen und müssen weitere Kurse für Fahranfänger (Weiterausbildungskurse, kurz WAB) besuchen. Versäumen Sie die Weiterbildungen oder fallen im Strassenverkehr auf, müssen Sie neu beginnen.
Vorgeschriebene Weiterausbildungskurse
WAB 1 besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Sie lernen zum Beispiel die rechtlichen und finanziellen Aspekte eines Unfalls kennen und die häufigsten Unfallursachen. Notfallbremsung, schnelles Reagieren und das Fahren in Kurven werden in der Praxis geübt.
WAB 2 trainiert das eigene Fahrverhalten, Fehler und Unsicherheiten werden analysiert und möglichst behoben.
Den lang ersehnten endgültigen Führerausweis erlangen Sie also erst nach mehr als drei Jahren, wenn alle Kurse absolviert sind und die Probezeit überstanden ist. Das Strassenverkehrsamt schickt Ihnen das Dokument zu.
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