Der clevere Autokauf: Die Grundlagen und die Voraussetzungen, Teil 3

Was im Vorfeld beachtet werden sollte, wenn der Kauf eines neuen Autos ansteht, ist bereits in den ersten beiden Teilen dieser Serie ausgiebig thematisiert worden. Kommt es schliesslich zur Besichtigung des vermeintlichen Traumautos, darf sich der jeweilige Interessent aber keinesfalls von Emotionen leiten lassen. Auch in der Schweiz mischen sich nämlich „schwarze Schafe“ unter die seriösen Verkäufer.

Gerade bei der Besichtigung des ausgewählten Fahrzeugs sollte äusserst sorgfältig vorgegangen werden. Dabei sehen vier Augen in der Tat mehr als lediglich zwei.

Dies ist ein Bericht über den cleveren Autokauf in drei Teilen. Hier das Inhaltsverzeichnis:

Teil 1: Der clevere Autokauf – Die Grundlagen und die Voraussetzungen

Teil 2: Der clevere Autokauf – Die Grundlagen und die Voraussetzungen

Teil 3: Der clevere Autokauf – Die Grundlagen und die VoraussetzungenEingehende Dokumentenprüfung und das Hinzuziehen eines Fachmanns als wichtige Faktoren

Gerade in Bezug auf das Technikverständnis und die Funktionalität des Motors weisen etliche Zeitgenossen teilweise vehemente Defizite auf. Dies ist sicherlich kein Grund, sich zu schämen. Laut entsprechenden Studien und Umfragen sind es in den meisten europäischen Ländern eher Minderheiten, die einen Wagen bzw. einen Motor und die entsprechende Technologie tatsächlich evaluieren können. Zwar meinen viele Menschen, dass sie den Zustand eines Wagens bzw. insbesondere des Antriebs und der verwendeten Technologie beurteilen könnten, aber Fachleute heben hier warnend den Zeigefinger. Demnach gibt es derart viele versteckte Mängel, dass ein Laie oder auch ein Kaufinteressent mit normalem Technikverständnis und -wissen das Ausmass von Fehlern oder defekten Teilen kaum einschätzen kann. Zur Sicherheit sollte daher – falls möglich – immer ein Experte zu einem Besichtigungstermin mitgenommen werden.

Grundsätzlich müssen bei einer Besichtigung – mit oder auch ohne Beistand eines Fachmanns – sämtliche Dokumente in Bezug auf das zum Verkauf stehende Auto eingehend überprüft werden. Dabei ist vor allem das Datum der zuletzt erfolgten amtlichen Prüfung zu begutachten. Länger als insgesamt acht Monate sollte diese keinesfalls zurückliegen. In diesem Zusammenhang sollten auch die entsprechenden Angaben im Fahrausweis stets mit der jeweiligen Typennummer des Autos verglichen werden. Im Hinblick auf den Fahrausweis ist des Weiteren darauf zu achten, ob der entsprechende Ausweis länger als ein halbes Jahr zuvor annulliert wurde. Ist dies nämlich der Fall, ist die Möglichkeit sehr hoch, dass das Fahrzeug Standschäden aufweist.


Beim Autokauf ist das Hinzuziehen eines Fachmanns ein wichtiger Faktor. (Bild: Kritchanut / Shutterstock.com)


Belege für Reparaturen oder erneuerte Teile sollten grundsätzlich vorgelegt werden

Der Käufer sollte zudem darauf achten, dass er sich gegebenenfalls neben dem obligatorischen Versicherungsnachweis auch den alten, bereits annullierten Fahrzeugausweis aushändigen lässt. Dieser wird für die entsprechende Eintragung des erworbenen Wagens bei den Behörden in der Schweiz benötigt. Wichtig ist aber auch das so bezeichnete Abgaswartungsdokument. Bei einem Wagen mit Katalysator muss die entsprechende Prüfung alle zwei Jahre durchgeführt worden sein. Bei Fahrzeugen anderer Art ist darauf zu achten, dass die entsprechende Abgaswartung nicht zu lange zurückliegt.

Wenn ein aussagekräftiges Serviceheft vorliegt, ist der Käufer meistens auf der sicheren Seite. Denn durch ein diesbezügliches Heft wird nachgewiesen, dass bei dem Auto sämtliche Wartungs- und Servicearbeiten in regelmässigen Abständen durchgeführt wurden. So kann sich der Käufer sicher sein, dass es sich hier um eine tatsächlich gepflegte Occasion handelt.

Grundsätzlich gilt diesbezüglich bei einer Besichtigung: Vertrauen ist gut, Kontrolle aber immer besser. Daher ist es immer ratsam, sich auch entsprechende Belege über reparierte oder ausgetauschte bzw. überholte Zubehör- oder Bestandteile des Wagens vorlegen zu lassen. Gerade wenn der Verkäufer einen aufgerufenen Preis mit Reparaturen oder erneuerten Fahrzeugteilen begründet, ist die Ansicht entsprechender Nachweise nicht nur ratsam, sondern muss als Pflicht verstanden werden.


Beim Autokauf sollen die Belege für Reparaturen oder erneuerte Teile vorgelegt werden. (Bild: View Apart / Shutterstock.com)


Eine Probefahrt ist ein unabdingbares Muss beim Kauf eines Autos

Nicht verzichtet werden darf bei der Besichtigung des ausgewählten Autos auf eine explizite Probefahrt. Auch hierbei können Mängel und Defekte aufgedeckt werden. Zudem kann der Käufer einschätzen, ob ihm das individuelle Fahrverhalten des Gefährts auch langfristig gefällt. Bevor der Käufer dabei den Motor startet, sollte er in jedem Fall die Motorkühlflüssigkeit überprüfen. Ist diese nämlich dunkel und zudem ölig, ist in der Regel von einem Motorschaden auszugehen. In einem solchen Fall kann auf die Probefahrt gleich verzichtet und die Suche nach einem anderen Fahrzeug aufgenommen werden.



Im Hinblick auf eine wirklich aussagekräftige Probefahrt sollte eine Strecke gewählt werden, die aus dem Mix „Land-Stadt-Autobahn“ besteht. Da das Auto hier mit unterschiedlichen Voraussetzungen konfrontiert wird, können massgebliche Kriterien rund um den Geradeauslauf des Fahrzeugs, die Bremswirkung, die Spurtreue bei der Fahrt und beim Bremsen sowie etwaige aussergewöhnliche Geräusche eingehend kontrolliert werden. Das Radio bzw. der DVD-Player sollten während der Probefahrt grundsätzlich ausgeschaltet bleiben. Auch wenn die Stimmung bei der Probefahrt nach oben klettert und die eigene gute Laune quasi nach musikalischer Untermalung verlangt, ist dies nicht zweckdienlich im Hinblick auf das Wahrnehmen von Brems- oder anderweitigen aussergewöhnlichen Geräuschen.

 

Oberstes Bild: Eine Probefahrt ist ein Muss beim Kauf eines Autos. (© Levent Konuk / Shutterstock.com)

jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-13').gslider({groupid:13,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});