Autofahrt mit Hund – Sicherheit zählt

Wer mit einem Hund im Auto unterwegs ist, muss die entsprechende Sicherung beachten. Wichtig ist jedoch nicht nur die Sicherheit des Vierbeiners, sondern auch jene der Fahrzeuginsassen.

Da die Polizei Basel-Landschaft in letzter Zeit vermehrt festgestellt hat, dass Hunde im Auto während der Fahrt nicht richtig gesichert sind, ruft sie folgende Sicherheits- und Verhaltensmassnahmen für eine unfallfreie Fahrt mit Vierbeiner in Erinnerung:

  • Aus verkehrsrechtlicher Sicht gilt ein Hund während der Autofahrt als Ladung. Laut Strassenverkehrsgesetz ist die Fracht während der Autofahrt so zu sichern, dass die Verkehrssicherheit zu keiner Zeit beeinträchtigt wird. Das heisst, der Hund muss so gesichert sein, dass er den Fahrer oder die Fahrerin nicht ablenken, behindern oder gefährden kann.
  • Hunde dürfen sich im Fahrzeug nicht frei bewegen können. Grundsätzlich sollten sie in einer Box oder in geeigneter Weise im Kofferraum transportiert werden oder auf der Rückbank und dem Beifahrersitz mit einem speziellen Netz- oder Gurtsystem gesichert werden. Hundeboxen sollten im Laderaum des Fahrzeuges, direkt an der Rückenlehne platziert und mithilfe eines Sicherungssystems verankert werden.

Bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h wirken Kräfte, die dem 20-fachen Gewicht des Hundes entsprechen. Dies sollte man sich bewusst sein.



Die Polizei Basel-Landschaft wünscht allen Hundebesitzern und Hundebesitzerinnen weiterhin eine gute und unfallfreie Fahrt.

 

Artikel von: Polizei Basel-Landschaft
Artikelbild: © oneinchpunch – shutterstock.com

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