auto-schweiz: CO2-Grenzwerte für Lieferwagen sind verfehlt
auto-schweiz lehnt als Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure die Einführung von CO2-Grenzwerten für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper ab. Das hat der Verband in einer Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung über die Klimapolitik des Bundes nach 2020 mitgeteilt.
Kritisiert wird u.a., dass der Grenzwert von 147 Gramm CO2 pro Kilometer von der Europäischen Union übernommen werden solle, obwohl die Definition der Fahrzeugkategorie nicht deckungsgleich sei. Die Einführung in der Schweiz hätte steigende Fahrzeugpreise zur Folge, welche die hiesigen Unternehmen belasten würden. So würde der sanktionsfreie Import von Lieferwagen noch attraktiver werden.
Steigende Fahrzeugpreise und mehr Importe
Insbesondere Lieferwagen seien durch die Regelungen der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) beliebte Transportfahrzeuge. Effiziente Dieselmotoren seien bereits Standard und Alternativantriebe kaum im Angebot. Aus Gewichtsgründen – Batterien und Gasanlagen gehen auf Kosten der Nutzlast – könne hier auch nicht mit einer deutlichen Zunahme gerechnet werden.
Hohe CO2-Sanktionen würden lediglich dazu führen, dass diese sich in steigenden Fahrzeugpreisen widerspiegeln, was wiederum zu Lasten der Schweizer Unternehmen gehen würde. Dies könnte auch den sanktionsfreien Import dieser Fahrzeuge nach sechs Monaten Einlösung im Ausland noch interessanter machen, wovon sowohl die Schweiz als auch das Klima nicht profitieren würden. Erschwerend komme hinzu, dass die Definitionen der betroffenen Fahrzeuge zwischen der Schweiz und der EU nicht deckungsgleich seien. Die Übernahme des CO2-Zielwerts der EU würde eigentlich eine identische technische Einteilung der Fahrzeugkategorien voraussetzen.
„Dies ist leider nicht der Fall“, erklärt Andreas Burgener, Direktor von auto-schweiz. „Die in der EU geführte Kategorie ,leichte Nutzfahrzeuge‘ existiert in der Schweiz gar nicht. Nun werden auch künftig keine Lieferwagen speziell für unser Land gebaut werden, weshalb eine exakte Definition der betroffenen Fahrzeuge in der Schweiz umso wichtiger wäre.“ Die Erreichung des Ziels im Jahr 2020 sei zudem unmöglich, so Burgener weiter, da in der Schweiz aufgrund der LSVA-Regelung und des Nachtfahrverbots für Lastwagen tendenziell schwerere Lieferwagen mit entsprechend höherem CO2-Ausstoss unterwegs seien.
Gegen Schweizer Alleingang
Auch zu den Vorschriften für Personenwagen hat auto-schweiz Stellung bezogen. Grundsätzlich wird das Ziel von 95g CO2/km ab 2020 nicht in Frage gestellt. Dieses will die Schweiz jedoch erneut ohne Anrechnung an den EU-Durschnitt erreichen. Aufgrund der speziellen Marktsituation hierzulande mit hoher Kaufkraft und dem mit über 40 Prozent höchsten Allradanteil Europas wird es aber einige Jahre länger dauern, bis die Schweiz dieses Niveau erreicht.
„Zudem bekommen wir deutlich weniger Unterstützung bei der Einführung der Elektromobilität als dies in vielen Ländern der EU der Fall ist“, ergänzt Andreas Burgener. „Auch aus diesem Grund befürworten wir erneut eine schrittweise Erhöhung der Flottenanrechnung pro Importeur, wie sie bereits bei der Einführung des aktuell geltenden Grenzwerts von 130 Gramm erfolgreich angewendet wurde.“
Für die Zukunft und die nächste Stufe der CO2-Grenzwerte für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper wünscht sich auto-schweiz ein Vorgehen ohne Alleingang der Schweiz bei der CO2-Flottenberechnung. Die Vereinigung fordert deshalb, dass sich die Schweiz mit der Implementierung der nächsten Stufe der CO2-Grenzwerte, die ab 2025 erfolgen dürfte, an den Durchschnittswert der Europäischen Union anlehnt, wie es die Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island vormachen.
Quelle: auto-schweiz / auto-suisse
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