Abgasskandal: Auch Betrogene in der Schweiz entschädigen!
VON belmedia Redaktion Allgemein News
Jeder, der vom VW-Abgasskandal betroffen ist, erleidet einen finanziellen Schaden. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS engagiert sich für eine pauschale Entschädigung zugunsten der Betrugsopfer. Zu diesem Zweck geht sie mit der niederländischen Stiftung „Volkswagen-Car-Claim“ eine Partnerschaft ein.
Gemeinsam mit anderen Konsumentenorganisationen und den europaweit bereits rund 100‘000 Teilnehmern wird der Druck auf VW für eine gute Lösung massiv erhöht. Das Software-Update hat laut TCS keine weiteren negativen Auswirkungen auf Fahrverhalten, Verbrauch und Abgase, beseitigt den bereits erlittenen Schaden aber nicht. Die SKS empfiehlt den Besitzern eines Betrugsautos, sich als Geschädigte bei VW-Car-Claim anzumelden.
Halterinnen und Halter eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs sind von Volkswagen betrogen worden und erleiden teils erheblichen finanziellen Schaden. Wer seinen Wagen in den letzten Monaten verkaufen wollte, musste dies schmerzlich erfahren. Die Autos werden auf dem Occasionsmarkt gemieden.
Die Verkäufer klagen, dass ihre Verkaufsinserate auf den einschlägigen Webportalen selten angeklickt werden und sie auf ihrem Wagen sitzen bleiben. Zudem sind Garagen zum Teil angewiesen, keine Betrugsautos anzukaufen oder umzutauschen. Wer es – nach Wochen – schafft, sein Auto zu verkaufen, tut dies (im Vergleich zum Zeitwert vor dem Skandal) zu einem bis zu Fr. 5‘000.- tieferen Preis.
In der Schweiz muss jeder Betrogene selber klagen
Wie der VW-Konzern bekannt gibt, wird er die Halter in den USA automatisch entschädigen: Betroffene Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, sich für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges oder für den Rückkauf des Fahrzeuges durch VW zu entscheiden. Zudem erhält jeder Fahrzeughalter eine pauschale Entschädigung.
Die SKS fordert eine solche Lösung auch für die Schweizer Halter. Da in der Schweiz keine kollektiven Rechtsmittel existieren, ist jeder Geschädigte auf sich selber gestellt. Ein aussichtsloses Unterfangen, denn das Prozessrisiko des betrogenen Besitzers eines Betrugsautos ist massiv höher als das des mächtigen VW-Konzerns. Dieser kann es sich deshalb leisten, die hiesigen betroffenen Konsumenten zu ignorieren.
Nach dem Abbruch der Verhandlungen mit der Schweizer Generalimporteurin des VW-Konzerns AMAG AG, die sich schliesslich als Hinhalte-Taktik entpuppten, vernetzte sich die SKS europaweit mit diversen Konsumentenorganisationen und Anwälten. Nach sorgfältiger Abklärungen schloss die SKS eine Partnerschaft mit der niederländischen Stiftung „Volkswagen-Car-Claim“ (VW-Car-Claim).
SKS rät Betroffenen in der Schweiz: Anmeldung bei VW-Car-Claim!
Die SKS empfiehlt allen Eigentümern eines Betrugsautos sich bei VW-Car-Claim anzumelden. Sie stellt hierfür auf ihrer Website ein Formular zur Verfügung. VW-Car-Claim ist für die geschädigten Fahrzeughalterinnen und -halter in der Schweiz die erfolgversprechendste Möglichkeit, genügend Druck auf Volkswagen zu entwickeln.
Ausschlaggebend ist, dass der Teilnehmer seine Ansprüche dabei nicht abtreten muss, wie es beispielsweise das amerikanische Sammelklage-Instrument vorsieht. Er kann seine Anmeldung jederzeit zurückziehen und seine Rechte wieder individuell geltend machen. Die Teilnahme an dem Verfahren ist kostenlos. Weitere Informationen über VW-Car-Claim finden sich in den FAQs auf der SKS-Website.
Gemeinsam für pauschale Entschädigung der Betrugsopfer in Europa
Bereits 100‘000 geschädigte Betrugsopfer aus 27 Nationen haben sich bis heute als Teilnehmer von VW-Car-Claim eingeschrieben. Die VW-Car-Claim führt mit VW für sie Vergleichsverhandlungen. Kommt keine Einigung zustande, kann VW-Car-Claim in den Niederlanden eine Klage gegen VW anheben. Die Einrichtung erlaubt die Teilnahme von Geschädigten auch von ausserhalb der EU und stellt sicher, dass die Interessen der Geschädigten über den Interessen der Anwälte stehen.
Neben der SKS und dem österreichischen Konsumentenschutz VKI, die bereits Partner sind, interessieren sich aktuell zahlreiche europäische Verbraucherorganisationen für VW-Car-Claim. Auch die EU-Verbraucherschutz-Dachorganisation BEUC befasst sich an ihrer Tagung vom 30. Juni 2016 mit dieser Option.
Update der Betrugsautos durch VW beseitigt entstandenen Schaden nicht
Heute veröffentlicht der TCS das Resultat von Tests an Autos, bei welchen die Betrugssoftware ersetzt wurde. Die Test haben keine (bzw. minimale) Einbussen durch die Software-Updates bei Fahrverhalten, Abgasen und Kraftstoffverbrauch zu Tage gebracht. Das ist eine gute Nachricht für die betroffenen Fahrzeughalter.
Es ist für sie aber wichtig zu verstehen, dass mit diesen positiven Testergebnissen der angerichtete finanzielle Schaden nicht beseitigt ist.
Die Tatsachen, dass für ein angeblich wenig umweltbelastendes Auto zum Zeitpunkt des Kaufs zu viel bezahlt worden war und dass die Erlöse auf dem Occasionsmarkt massiv geschrumpft sind, bleiben bestehen – unabhängig von den Testergebnissen.
Der Kassensturz wird heute Dienstagabend (21 Uhr) über die Auswirkungen der Updates auf Abgase und Fahrverhalten berichten.
Weitere Informationen und Links zum Thema Abgasskandal
10 Gründe für die Teilnahme an Volkswagen Car-Claim
Anmeldung Volkswagen Car-Claim
SKS-Factsheet „Wehren Sie sich! Rechtsgrundlagen Abgasskandal“
SKS-Handlungshilfe Abgasskandal
Artikel von: Stiftung für Konsumentenschutz SKS
Artikelbild: © Rasulov – shutterstock.com