06 Januar 2016

Neue Verkehrsregeln geben zu reden

Im neuen Jahr treten für die Autofahrer einige neue Verkehrsregeln in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft das Rückwärtsfahren: So darf man seit dem 01.01.2016 nur noch dann „längere Strecken“ rückwärtsfahren, wenn „die Weiterfahrt oder das Wenden nicht möglich ist“. Nach Meinung des ACS ist diese sogenannte Neuerung eine Selbstverständlichkeit, die letztlich die Eigenverantwortlichkeit des Autofahrers unnötig einschränkt.

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