VW: Etappensieg im Streit mit Zulieferern

Im Streit mit den beiden Zulieferern Car Trim und ES Automobilguss hat der VW-Konzern einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Braunschweig hat eine einstweilige Verfügung erlassen. Darin werden beide Unternehmen verpflichtet, an VW dringend benötigte Teile für die Modelle Passat und Golf zu liefern.

Sollten sich die Zulieferer widersetzen, könnte VW notfalls die Teile sogar beschlagnahmen.

Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung

Wie die Richter aus Braunschweig heute, Freitag, bekannt gegeben haben, hat ES Automobilguss gegen die Verfügung Einspruch erhoben. Da dieser Einspruch jedoch keine aufschiebende Wirkung hat, ist die Verfügung des Landgerichts trotzdem vollstreckbar. Der Autobauer hat zudem entsprechende Anträge auf „Ermächtigung zur Ersatzvornahme“ gestellt.

VW kann die Getriebeteile von ES Automobilguss somit notfalls über einen Gerichtsvollzieher vor Ort beschlagnahmen und in seine Werke abtransportieren lassen. Dies wäre ein einmaliger Vorgang in der deutschen Automobilindustrie. Die Konzentration in dem speziellen Bereich auf nur wenige Zulieferer hat ihren Preis. Die Abläufe in gleich fünf VW-Werken sind betroffen – nach Emden droht Kurzarbeit in Wolfsburg, Kassel, Braunschweig und Zwickau.

Teile müssen auf Abruf bereitgestellt werden.

In der Verfügung des Gerichts heisst es zudem, dass ES Automobilguss dazu verpflichtet ist, die benötigten Teile bis in den Februar 2018 hinein „auf Abruf“ zu liefern. Eine Entscheidung über den Einspruch des Zulieferers wird am 31. August mündlich verhandelt. Auch Sitzbezughersteller Car Trim muss bis zum Mai 2017 benötigte Bezüge auf Abruf bereitstellen. Wird der Forderung nicht nachgekommen, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft des Geschäftsführers von Car Trim. Im Gegensatz zu ES Automobilguss hatte Car Trim gegen die Verfügung keinen Einspruch erhoben.

 

Artikel von: pressetext.redaktion
Artikelbild: © josefkubes – shutterstock.com

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