Neue Übergangsregelung für Töff-Prüfungsfahrzeuge
VON belmedia Redaktion Motorrad
Personen, die bis 31. Dezember 2016 den Lernfahrausweis für die Motorradkategorien "A" oder "A beschränkt" beantragen, können die Prüfung mit einem Motorrad ohne gesetzlich festgelegte Hubraum-Untergrenze absolvieren. Am 18. Dezember 2015 hat der Bundesrat die Leistung bei der Motorrad-Kategorie „A beschränkt“ von 25 auf 35 Kilowatt erhöht.
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