St.Gallen SG: Änderungen bei der Erweiterten Blauen Zone (EBZ)

Auf den 4. November 2019 treten Änderungen bei der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) in Kraft. Es werden neue Gebiete in die EBZ integriert und Grenzanpassungen vorgenommen.

Der EBZ-Sektor 10 wird durch das Gebiet Achslen-Wilen erweitert. Zudem werden auf der Meienbergstrasse EBZ-Parkplätze markiert und die Strasse dem Sektor 3 zugewiesen. Die Signalisations- und Markierungsarbeiten laufen ab Mitte Oktober 2019.

Gestützt auf den städtischen Richtplan und den Stadtratsbeschluss von 2011 soll die EBZ etappenweise und flächendeckend auf die ganze Stadt St.Gallen ausgedehnt werden. Im Rahmen dieser Ausdehnung werden per 4. November 2019 der bestehende EBZ-Sektor 10 durch das Gebiet Achslen-Wilen erweitert sowie auf der Meienbergstrasse EBZ-Parkplätze markiert und die Strasse dem bestehenden Sektor 3 zugewiesen.

Anwohnerinnen und Anwohner informiert

Anwohnerinnen und Anwohner aus den betroffenen Gebieten wurden über die Anpassungen der EBZ-Sektoren informiert. Für Personen, die bereits eine Bewilligung für den Sektor 3 oder den Sektor 10 besitzen, ändert sich bis auf ein ausgebautes Angebot an Parkplätzen in der EBZ nichts.

Die Markierungen und Signalisationen werden, sofern es das Wetter zulässt, ab Mitte Oktober 2019 angepasst und wo nötig neu angebracht. Eine EBZ-Bewilligung ist jedoch erst ab 4. November 2019 erforderlich.

Parkieren in der EBZ

Das Parkieren in der EBZ erfordert von Montag bis Samstag zwischen 8 und 19 Uhr eine gültige Tageskarte oder das Stellen der Parkscheibe. Für unbeschränktes Parkieren in der EBZ ist eine Anwohner- oder Pendlerbewilligung nötig. Diese können online, via ParkingPay (www.parkingpay.ch) oder am Schalter der Stadtpolizei St.Gallen bezogen werden. Weitere Informationen zu EBZ-Bewilligungen erhalten Anwohnerinnen und Anwohner bei der Stadtpolizei St.Gallen an der Vadianstrasse 57 oder im Web unter www.stadtsg.ch/ebz.

 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Titelbild: Tudoran Andrei – shutterstock.com

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