Schlechte Lösung: Alkohol-Wegfahrsperre für Alkohol-Extremtäter leider gekippt

Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden sollten Personen, denen der Führerausweis wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand auf unbestimmte Zeit entzogen wurde, nur noch mit einer Alkohol-Wegfahrsperre Auto fahren dürfen. So beschloss es das Parlament 2012 im Rahmen von Via sicura.

Nun soll diese Massnahme nicht umgesetzt werden. Schlecht, findet die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung. Denn damit hätten im Strassenverkehr pro Jahr bis zu 60 Schwerverletzte und 5 Todesopfer vermieden werden können.

Eine Alkohol-Wegfahrsperre sorgt dafür, dass Personen in angetrunkenem Zustand ihr Auto nicht mehr fahren können. Vor dem Start muss in ein Röhrchen geblasen werden und wenn die Probe Alkohol im Atem anzeigt, springt der Wagen nicht an. Diese Massnahme war im Rahmen von Via sicura vom Parlament beschlossen worden, wurde aber bisher nicht in Kraft gesetz

Damit hätten Verkehrsteilnehmende vor Extremtätern geschützt werden können, die ihren Fahrausweis auf unbestimmte Zeit wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verloren hatten und nach einer Therapie und einer günstigen Prognose wieder Auto fahren dürfen. Die Sperre hätte dafür gesorgt, dass sie es jedenfalls nicht mehr unter Alkoholeinfluss tun können.

Die Massnahme soll nun wieder aus dem Via-sicura-Paket gekippt werden. Schlecht, findet die bfu. Eine Berechnung der bfu von 2012, als Via sicura gestartet wurde, zeigt, dass mit dieser einfachen Massnahme in Kombination mit Rehabilitierungsprogrammen im Strassenverkehr pro Jahr bis zu 5 Todesopfer und 60 Schwerverletzte vermieden werden könnten. Denn Lenker mit extrem hohen Alkoholwerten scheinen sich nicht an die vorgegebenen Regeln halten zu können oder zu wollen. Sie reagieren weder auf Sensibilisierungskampagnen noch auf Sanktionen und stellen mit ihrem Verhalten eine grosse Unfallgefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmende dar.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat kürzlich quantitative Ziele für die Unfallzahlen im Strassenverkehr formuliert. Danach soll bis im Jahr 2030 die Zahl der Verkehrstoten auf 100 und diejenige der Schwerverletzen auf 2500 gesenkt werden. Ein Ziel, das mit der konsequenten Umsetzung der in Via sicura beschlossenen Massnahmen durchaus erreicht werden könnte. Aber nicht, wenn erfolgversprechende Massnahmen wie die Alkohol-Wegfahrsperre gestrichen werden.

Informationsanlass in Bern

Am 17. Oktober 2017 diskutieren in Bern Experten zum Thema „Alkohol-Wegfahrsperre für Extremtäter – eine praktikable und wirksame Massnahme?“. Dabei werden aus erster Hand die schwedischen und österreichischen Erfahrungen mit Alkohol-Wegfahrsperre-Programmen aufgezeigt und gemeinsam mit Experten und Entscheidungsträgern wird die Frage diskutiert, wie eine solche Massnahme in der Schweiz umgesetzt werden könnte. Medienvertreter, interessierte Experten und Partner der bfu sind zu diesem Anlass eingeladen: 17.10.2017, 10–13 Uhr, bfu, Hodlerstrasse 5a, 3011 Bern. Anmeldung: u.hofstetter@bfu.ch

 

Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung
Artikelbild: Africa Studio – shutterstock.com

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