Kantonspolizei Basel-Stadt erinnert an die Autobahn-Vignette 2018

Wer auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz unterwegs ist, benötigt eine Autobahn-Vignette.

Nach der einmonatigen Übergangsfrist ist ab dem kommenden Donnerstag, 1. Februar, nur noch die neue Vignette 2018 gültig.

Die Vignette muss aufgeklebt sein; lose mitgeführte Vignetten sind ungültig. Wie gewohnt kann die Vignette bei Tankstellen und Garagen, an Postschaltern, bei Strassenverkehrsämtern oder Zollstellen bezogen werden. Die verfallenen Vignetten sollen von der Frontscheibe entfernt werden, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt

author-profile-picture-150x150

Mehr zu belmedia Redaktion

belmedia hat als Verlag ein ganzes Portfolio digitaler Publikums- und Fachmagazine aus unterschiedlichsten Themenbereichen aufgebaut und entwickelt es kontinuierlich weiter. Getreu unserem Motto „am Puls der Zeit“ werden unsere Leserinnen und Leser mit den aktuellsten Nachrichten direkt aus unserer Redaktion versorgt. So ist die Leserschaft dank belmedia immer bestens informiert über Trends und aktuelles Geschehen.

website-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-13').gslider({groupid:13,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});