Kanton Zürich: Iglu-Fahrer unterwegs – nur ein Guckloch reicht nicht

Heute Morgen waren wieder einige Autofahrer als Iglu-Fahrer unterwegs.

Nur ein Guckloch in die Frontscheibe kratzen, reicht nicht. Die Sicht ist dann so stark eingeschränkt, dass die Iglu-Fahrer sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. In schwerwiegenden Fällen kann dieses Verhalten sogar einen Führerausweisentzug zur Folge haben.

Also: Planen Sie vor der Abfahrt genügend Zeit ein, um Ihr Auto von Schnee und Eis zu befreien. Das Gesetz besagt, dass die Frontscheibe, die vorderen Seitenscheiben und auch die Seitenspiegel schnee- und eisfrei sein müssen. Das gilt auch für die Lichter und Kontrollschilder. Auch das Autodach und die Motorhaube sowie der Kofferraumdeckel müssen frei sein, da der herunterfallende Schnee oder die Eisbrocken zu Unfällen führen können.

 

Quelle: Kapo ZH
Bildquelle: Kapo ZH

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