Kanton Nidwalden: Freigabe für Bauprojekt Bürgenstockstrasse
Nachdem die Verhandlungen zu den 13 Einwendungen gegen das Bauprojekt Bürgenstockstrasse beendet sind und Anpassungen vorgenommen wurden, kann das Projekt durchgeführt werden. Beginn des Baus der Ausweichstellen ist Dezember 2016, das Ende der Bauarbeiten wird mit der Eröffnung des Bürgenstock Resorts im Sommer 2017 erwartet.
Auf der 3,9 km langen Bürgenstockstrasse werden 33 Ausweichstellen und eine provisorische Ausweichstelle zur Sicherung des Betriebs der Strasse während dem Bau erstellt. Es war geplant, im Bereich von beidseitig bewohnten Strassenabschnitten fünf Fahrbahnverengungen (Horizontalversätze) einzurichten.
Wegen der einseitigen Anordnung der Fahrbahnverengungen kann das Ziel einer Verkehrsberuhigung dort nicht erreicht werden. Deshalb wird im Abschnitt Sommerweid auf eine Ausführung verzichtet. Wegen der Nähe zur Schulanlage werden die beiden Fahrbahnverengungen in Obbürgen aber wie geplant umgesetzt.
Für die Verkehrsführung mit den neuen Ausweichstellen wurden verschiedene Varianten für die Markierung geprüft. Mit der dargestellten Variante in der öffentlichen Auflage wird die Erkennbarkeit der Ausweichstellen durch den Verzicht der Mittellinie zwischen den Ausweichstellen verbessert.
Zusätzlich war geplant, die Erkennbarkeit der Strassenbreite mit Randlinien im Ausserorts-Bereich zu verstärken. Im Rahmen der Verhandlungen zu den Einwendungen und einem Gespräch mit dem Gemeinderat Stansstad wurde der Nutzen einer wie im Bauprojekt vorgesehenen unterbrochenen Mittelleitlinie bestritten. Da auch die Unterstützung der Gemeinde für diese Massnahme nicht vorhanden war, wurde darauf verzichtet.
Somit wird die heutige Situation beibehalten, und es soll verhindert werden, dass Fehlinvestitionen getätigt werden. Die Mittelleitlinien werden am heutigen Standort belassen, und auf zusätzliche Randlinien wird verzichtet. Die Ausweichstellen können zudem wegen der geringen Breite nicht mit einer Führungslinie versehen werden.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht reduziert
Verschiedene Anstösser und der Gemeinderat Stansstad verlangten in ihren Einwendungen eine Herabsetzung der heute signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf der Bürgenstockstrasse. Eine generelle Geschwindigkeitsreduktion mit einer entsprechenden Signalisation (aber ohne bauliche Massnahme) hat sich nicht bewährt. Die Akzeptanz der Massnahme ist gering und kann nur mit polizeilichen Kontrollen durchgesetzt werden.
Der Kanton als Strasseneigentümer verzichtet deshalb auf eine Herabsetzung der Geschwindigkeit. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, einen Antrag für ein neues Geschwindigkeitsregime auf der Bürgenstockstrasse ausserhalb des Projektes beim Kanton zu beantragen.
Durchführung der Arbeiten
Nachdem der Regierungsrat dem angepassten Bauprojekt zugestimmt hat und die Einsprachen behandelt wurden, ist der Weg frei für den Bau der Ausweichstellen auf der Bürgenstockstrasse. Mit dem Bau kann nach Ablauf der Rechtsmittelfrist seitens der Einsprecher begonnen werden. Dies wird voraussichtlich anfangs Dezember 2016 der Fall sein.
Während der Bauarbeiten wird ein spezielles Verkehrsregime dafür sorgen, dass der Verkehrsfluss von und nach Fürigen, Obbürgen und dem Bürgenstock möglichst wenig beeinträchtigt wird. Vor Baubeginn wird die Baudirektion über das Verkehrsregime während der Bauarbeiten auf der Bürgenstockstrasse informieren.
Artikel von: Staatskanzlei Kanton Nidwalden
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