Achtung Rückwärtsfahren: bei Unfällen Teilschuld möglich
VON Agentur belmedia Auto
Da hat man knapp die Abzweigung verpasst und möchte nur mal schnell ein Stück zurücksetzen. Schön und gut, solange nichts passiert. Geschieht jedoch ein Unfall, bekommt der Rückwärtsfahrer unter Umständen einen Teil der Schuld angelastet.
Das gilt sogar, wenn er eigentlich Vorfahrt hatte.
„Wer rückwärts fährt, muss laut Strassenverkehrsordnung besondere Sorgfalt an den Tag legen. Denn andere Verkehrsteilnehmer können eine solche plötzliche Richtungsänderung oft nicht absehen“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Zusätzlich sind hohe Bussgelder möglich.
Welchem Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall wie viel Schuld zugesprochen bekommt, hängt immer vom Einzelfall ab. „Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise wie schnell die Beteiligten gefahren sind und wie die Strasse beschaffen ist“, so R+V-Experte Walter. Der Rückwärtsfahrer muss aber zusätzlich mit einem Bussgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Auf Autobahnen sind es sogar bis zu 290 Euro Bussgeld, zwei Punkte und einem Monat Fahrverbot. Hier rät der R+V-Experte dazu, unbedingt bis zur nächsten Ausfahrt weiterzufahren.
Artikel von: Infocenter der R+V Versicherung
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