Potsdam, Oberbürgermeister Mike Schubert, Rathaus-Pressesprecher Mike Brunzlow und 55 Euro für drei Minuten
VON PR-News Polizei.news
Die Presse berichtet oft von eklatanter Unfähigkeit, Skandalen in Behörden und einem wiehernd trabenden Amtsschimmel. Diese Berichte sind oft zum Nutzen und Vorteil der Allgemeinheit. Im Pressegesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landespressegesetz - BbgPG), vom 13. Mai 1993, heißt es unter Paragraf 3 zum Thema: Öffentliche Aufgabe der Presse: "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von § 193 StGB wahr."
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