Problemloser Umzug in die Schweiz

Die Schweiz mit ihren Kantonen ist schon seit vielen Jahren ein begehrtes Paradies für EU-Bürger, die in der Schweiz als ausländische Arbeitnehmer eine Tätigkeit aufnehmen wollen.

Planen Sie einen Umzug zu den Eidgenossen, dann sollten Sie sich vorab genau über die wichtigsten Fragen bezüglich Arbeitsbewilligung, Arbeitsaufnahme oder der begehrten Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz informieren.

Für Einwanderer wird ein Umzug in die Schweiz oft zu einem Albtraum, weil sie sich nicht detailliert mit den fiskalischen und behördlichen Vorschriften und Regelungen beschäftigt haben. Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Information über die einzuhaltenden Vorschriften für die Bewilligung der Schweizer Aufenthaltsgenehmigung.

Arbeiten im Dreisprachenstaat

In der Schweiz werden je nach Kanton die Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch gesprochen. Gerade für ausländische Arbeitnehmer ist es deshalb wichtig, dass Sie die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und den Behörden in der jeweiligen Landessprache durchführen können. Ferner sollten Sie vor der Arbeitsaufnahme über die gesetzlichen Schweizer Arbeitsbedingungen aufgeklärt sein. In der Schweiz gibt es eine 42-Stundenwoche, die Sie aber im Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber individuell aushandeln können. Usus ist auch ein 13. Monatsgehalt und mindestens vier Wochen Jahresurlaub.

Soziale Abgaben und Steuern


Beachten Sie beim Umzug die Vorschriften der Schweizer Zollbehörden. (Bild: © Urheber – shutterstock.com)

In der Schweiz unterliegt das bezahlte Entgelt der Quellensteuer, die mit der deutschen Lohnsteuer zu vergleichen ist. Die Quellensteuer wird auch monatlich mit der aktuellen Lohnabrechnung verrechnet. Weitere Abgaben für ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz sind die Schweizer Alters- und Hinterlassenenvorsorge und die gesetzliche Krankenversicherung sowie eine Invalidenversorgung.

Eine Krankenversicherungspflicht ist vorgeschrieben und muss innerhalb von drei Monaten nach Arbeits- oder Wohnsitzaufnahme erfolgen. Nur der sogenannte Grenzgänger kann selbstständig entscheiden, ob er sich in der Schweiz oder an seinem Wohnsitz eines grenznahen Staates krankenversichern will. Zusätzlich unfallversichert wird der Arbeitnehmer, wenn er mehr als acht Stunden wöchentlich in einem Betrieb in der Schweiz beschäftigt ist.

Schweizer Aufenthaltsbewilligung

Sobald Sie einen rechtskräftigen Schweizer Miet- sowie Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, können Sie sich beim zuständigen Schweizer Einwohnerkontrollamt an Ihrem Wohnsitzort anmelden. Bei der Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Reisepass, ein Passfoto und den Arbeits- und Mietvertrag. War die Anmeldung erfolgreich, stellt Ihnen die Behörde eine fünfjährige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung der Kategorie B als Ausländerausweis aus, wenn sie offiziell als ausländischer Arbeitnehmer anerkannt werden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie dem Einwohnerkontrollamt einen mindestens zwölfmonatigen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber vorlegen können.

Vorschriften der Schweizer Zollbehörden

Wenn Sie Ihren fiskalischen Wohnsitz mit einem Umzug in die Schweiz planen, dann sollten sie vorab genau über zollrechtliche Bestimmungen informiert sein. Diese schreiben vor, dass sie der Zollbehörde bei der Einfuhr Ihrer Handelswaren eine komplette Liste über alle einzuführender Gegenstände sowie die unterschriebenen Miet- und Arbeitsvertrages für die Schweiz vorlegen müssen.



Wichtig bei Ihrem Umzug ist auch die Bestätigung, dass die von Ihnen einzuführenden Handelswaren mindestens sechs Monate lang in Ihrem jetzigen Haushalt in Gebrauch waren und auch in der neuen Wohnung in der Schweiz weiter verwendet werden.

 

Oberstes Bild: © Peterman – shutterstock.com

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Kommentare: 1

Jan Heuer
11.12.2016 14:51
Als Hinweis kann an dieser Stelle für deutsche Arbeitnehmer in der Schweiz, die dort ihren Wohnsitz haben, noch angemerkt werden, dass man darauf achten sollte, dass, auch wenn man nachweislich nicht in der Kirche ist, diese Steuer nicht belastet wird. Denn einige Kantone handhaben es nach meiner Erfahrung seit längerem so, dass diese Arbeitnehmer Kirchensteuer bezahlen und innerhalb der Quellensteuer es nicht direkt ersichtlich ist, dass sie sie zahlen!

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