Lenker (44) fährt nach Crash einfach weiter
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(Flawil SG). Am Freitagmorgen (02.10.2026) ist es auf der Wilerstrasse zu einer Kollision zwischen zwei Fahrzeugen gekommen.
Ein 44-jähriger Autofahrer setzte seine Fahrt nach dem Unfall fort und stellte sein Fahrzeug bei einer Tankstelle ab. Dort konnte er bis zum Eintreffen der Kantonspolizei St.Gallen zurückgehalten werden. Der Mann wurde als fahrunfähig eingestuft.
- Zeit: Freitag, 2. Oktober 2026, gegen 10.30 Uhr
- Ort: Wilerstrasse in Flawil
- Unfall: Kollision zwischen Auto und Lieferwagen
- Weiterfahrt: Autofahrer fährt trotz Kollision und beschädigtem Fahrzeug weiter
- Tankstelle: Dort wird er von Beteiligten und Zeugen bis zum Eintreffen der Polizei zurückgehalten
- Fahrfähigkeit: 44-Jähriger als fahrunfähig eingestuft
- Massnahmen: Blut- und Urinprobe angeordnet
- Führerausweis: Ausländischer Führerausweis für die Schweiz aberkannt
- Sachschaden: Rund 9’000 Franken
Gegen 10.30 Uhr hielt ein 44-Jähriger sein Auto auf der Wilerstrasse an und blieb damit auf der Fahrbahn stehen.
In der Folge näherte sich ein gleichaltriger Mann mit seinem Lieferwagen in gleicher Fahrtrichtung und schloss zum stillstehenden Auto auf.
Als der Lieferwagenfahrer das Auto schliesslich überholte, setzte der Autofahrer seine Fahrt plötzlich fort.
Kollision beim Überholmanöver
Dabei kam es zu einer Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen.
Der Autofahrer setzte seine Fahrt trotz der Kollision und des beschädigten Fahrzeugs fort und stellte sein Auto bei einer Tankstelle in Flawil ab.
Zeugen halten den Autofahrer zurück
Dort konnte er vom Lieferwagenfahrer und weiteren Personen, die den Unfall beobachtet hatten und dem Autofahrer gefolgt waren, bis zum Eintreffen der alarmierten Polizeipatrouille zurückgehalten werden.
44-Jähriger als fahrunfähig eingestuft
Die ausgerückte Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen stufte den 44-jährigen Autofahrer als fahrunfähig ein.
Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet.
Der ausländische Führerausweis wurde ihm für die Schweiz aberkannt.
Rund 9’000 Franken Sachschaden
An den beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in der Höhe von rund 9’000 Franken.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen