Wichtige Vorschriften für den Strassenverkehr in Europa - Teil 1

Sommerzeit ist Reisezeit! Wer mit dem Auto auf Europas Strassen unterwegs ist, sollte die Vorschriften in den einzelnen Ländern gut kennen, sonst drohen unter Umständen saftige Bussgelder, die die Urlaubsstimmung trüben können. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Regelungen zusammengefasst.

Trotzdem sollten Sie sich vor Ihrer Reise genau über die einzelnen Bestimmungen informieren. Gerade beim Überschreiten der Promillegrenzen gibt es sehr unterschiedliche Strafmassnahmen.

Dies ist ein Beitrag in zwei Teilen: 

Wichtige Vorschriften für den Strassenverkehr in Europa – Teil 1
Wichtige Vorschriften für den Strassenverkehr in Europa – Teil 2

Belgien

Warnweste: Trage-, aber keine Mitführpflicht (auch für Motorräder). Bussgeld bei Nichttragen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Nein.

Winterreifen: Nein. Schneeketten sind nur bei Schnee und Eis auf der Fahrbahn zugelassen.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: In Belgien zugelassene Fahrzeuge müssen einen Feuerlöscher mitführen. Grüne Versicherungskarte.

Bosnien-Herzegowina

Warnweste: Bei Pannen und Unfällen ausserhalb geschlossener Ortschaften herrscht Tragepflicht, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Keine Mitführpflicht.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Ja, ansonsten droht Bussgeld.

Winterreifen: Nein. Lkw müssen zwischen dem 15. November und 15. April Schneeketten sowie eine Schaufel mitführen.

Promillegrenze: 0,3 Promille.

Sonstiges: Ersatzglühlampen und Abschleppseil sind Pflicht. Grüne Versicherungskarte.

Bulgarien

Warnweste: Tragepflicht auf Autobahnen und Landstrassen (auch Motorräder). Keine Mitführpflicht.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Vom 1. November bis zum 1. März.

Winterreifen: Nein. Lkw müssen vom 1. November bis 31. März Schneeketten mitführen, ansonsten wird ein Einreiseverbot verhängt.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Feuerlöscher auch für Pkw Pflicht, ansonsten Bussgeld. Vignettenpflicht. Grüne Versicherungskarte.

Dänemark

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Unbedingt, sonst droht Bussgeld.

Winterreifen: Nein.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges:  Feuerlöscher. Maut für ausgewählte Brücken. Grüne Versicherungskarte.

Deutschland

Warnweste: Mitführ- und Tragepflicht gilt nur für beruflich genutzte Fahrzeuge.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Winterreifen: Pflicht für Pkw und Lkw. Letztere müssen bei entsprechender Beschilderung mit Schneeketten ausgerüstet sein.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Grüne Versicherungskarte.

Estland

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Ja, ansonsten droht Bussgeld.

Winterreifen: Vom 1. Dezember bis 1. März. Je nach Wetter kann der Zeitraum auch anders ausfallen.

Promillegrenze: 0,0 Promille.

Sonstiges: Feuerlöscher für Pkw und Lkw. Grüne Versicherungskarte.

Finnland

Warnweste: Keine Pflicht, allerdings wird reflektierende Kleidung vor allem bei Dunkelheit empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Ja. Nichtbeachten wird mit Bussgeld bestraft.

Winterreifen: Pflicht vom 1. Dezember bis zum 1. März.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Grüne Versicherungskarte.

Frankreich

Warnweste: Muss mitgeführt und beim Verlassen des Fahrzeugs bei Unfällen und Pannen getragen werden (auch Motorradfahrer). Letztere müssen seit dem 1. Januar 2013 auch bei der Fahrt reflektierende Kleidung anlegen.


Verbandkasten (Bild: Zerbor / Shutterstock.com)


Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Pflicht für Krafträder, für alle anderen Fahrzeuge empfohlen.

Winterreifen: Nur bei entsprechender Beschilderung. Lkw müssen Schneeketten mitführen.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Mitführpflicht für ein Alkoholtestgerät. Ersatzglühlampen werden empfohlen. Auf Autobahnen wird eine Maut fällig. Grüne Versicherungskarte.

Griechenland

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Keine Pflicht. Falls Sie doch mit Licht fahren wollen, achten Sie auf eine korrekte Einstellung Ihrer Scheinwerfer.

Winterreifen: Nein.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Feuerlöscher ist Pflicht. Grüne Versicherungskarte.

Grossbritannien

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Nein.

Winterreifen: Nicht zwingend erforderlich.

Promillegrenze: 0,8 Promille.

Sonstiges: Linksverkehr! Überholt wird auf der rechten Spur. Grüne Versicherungskarte.

Irland

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Nein.

Winterreifen: Keine generelle Pflicht.

Promillegrenze: 0,8 Promille.

Sonstiges: Linksverkehr! Vorfahrt für von rechts kommende Fahrzeuge, wenn nicht durch Beschilderung anders geregelt. Grüne Versicherungskarte.

Island

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Pflicht, ansonsten droht Bussgeld.

Winterreifen: Nein.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Feuerlöscher. Grüne Versicherungskarte.

Italien

Warnweste: Tragepflicht beim Verlasen des Fahrzeugs in Folge von Unfällen oder Pannen. Keine Mitführpflicht.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Ja.

Winterreifen: Im Aostatal sind Winterreifen vom 15. Oktober bis zum 15. April vorgeschrieben. In anderen Regionen kann die Pflicht angeordnet werden. Achtung: Dies geschieht meist recht kurzfristig! Schneeketten dürfen auch auf Sommerreifen benutzt werden. Ansonsten regelt sich ihre Nutzung durch entsprechende Beschilderung.


Promillegrenze in Italien: 0,5 Promille. (Bild: PeJo / Shutterstock.com)


Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Mautpflicht auf Autobahnen. Motorräder mit weniger als 150 ccm Hubraum sind auf Autobahnen nicht zugelassen. Lkw mit Ladung müssen ein rot-weißes Warnschild tragen, Anhänger benötigen einen Geschwindigkeitsaufkleber (80 km/h). Grüne Versicherungskarte.

Kroatien

Warnweste: Pflicht für alle Fahrer (Pkw, Motorräder, Lkw).

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden. Fahrzeuge mit Anhänger benötigen zwei Warndreiecke.

Tagfahrlicht: Ja, ansonsten droht Bussgeld.

Winterreifen: Keine generelle Pflicht, kann aber auf bestimmten Strecken vorgeschrieben sein.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Mautgebühren auf Autobahnen und Schnellstrassen. Ersatzglühlampen müssen mitgeführt werden (ausgenommen Fahrzeuge mit LED- oder Xenon-Scheinwerfern). Lkw-Fahrer müssen eine Schaufel vorweisen können. Grüne Versicherungskarte.

Lettland

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Pflicht, ansonsten droht Bussgeld.

Winterreifen: Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Pflicht vom 1. Dezember bis 31. März. Der Zeitraum kann allerdings je nach Wetterlage variieren.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Mitführpflicht für Feuerlöscher. Grüne Versicherungskarte.

Litauen

Warnweste: Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten und Warndreieck: Müssen mitgeführt und bei Unfall oder Panne benutzt werden.

Tagfahrlicht: Pflicht, ansonsten droht Bussgeld.

Winterreifen: Für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Pflicht zwischen dem 1. Dezember und 1. April.

Promillegrenze: 0,5 Promille.

Sonstiges: Feuerlöscher muss mitgeführt werden. Grüne Versicherungskarte.

 

Oberstes Bild: © zhang kan – Shutterstock.com

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Mehr zu Ulrich Beck

hat Germanistik, Geschichte und Philosophie studiert und ist zusätzlich ausgebildeter Mediendesigner im Segment Druck. Er schreibt seit über 30 Jahren belletristische Texte und seit rund zwei Jahrzehnten für Auftraggeber aus den unterschiedlichsten Branchen.

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