Umstrittener Einsatz von Dashcams im Auto
VON Andrea Hauser Allgemein Auto Zubehör
Die Kameras zeichnen nicht nur das Geschehen ausserhalb des Fahrzeugs auf – einige Modelle filmen auch den Innenraum. Auf diese Weise lässt sich erkennen, ob der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls eventuell durch andere Dinge abgelenkt war. Während viele Länder die Verwendung der Kameras erlauben oder sogar vorschreiben, verstossen Schweizer Fahrzeughalter mit der Installation einer Dashcam gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes.
Das Bundesamt für Strassen hingegen sieht keinen Verstoss in der Nutzung der Kameras – wichtig ist, das Gerät so zu installieren, dass es keine Sichtbehinderung für den Fahrer darstellt. Der Name Dashcam setzt sich zusammen aus den englischen Bezeichnungen „Dashboard“ für Armaturenbrett und „Cam“ als Abkürzung für „Kamera“.
Funktionsweise der Dashcam
Ist die Dashcam im Fahrzeug installiert, schaltet sie sich automatisch beim Betätigen der Zündung ein. Strom erhält das Gerät über einen USB-Anschluss oder den Zigarettenanzünder. Nun zeichnet sie das Geschehen während der Fahrt auf. Komfortable Modelle verfügen über einen GPS-Empfänger, der den jeweiligen Standort dokumentiert. Da die Geräte nicht über eine unbegrenzte Speicherkapazität verfügen, werden die ältesten Aufnahmen bei vollem Speicher automatisch überschrieben.
Passiert ein Unfall, ist die aktuell aufgenommene Sequenz schnell zur Hand. Einige Modelle verfügen über einen sogenannten Beschleunigungssensor – bei einem Aufprall oder einer Vollbremsung speichert die Kamera den Vorfall dauerhaft ab. Die Aufnahmedauer ist abhängig vom gewählten Modell und der Grösse der verwendeten Speicherkarte. Einige Kameras lassen Aufnahmen von rund acht Stunden zu. Verfügt die Kamera über einen Parkmodus, zeichnet sie das Geschehen rund um das unbewachte Fahrzeug auf.
Smartphone-Alternativen
Als Alternative zur Anschaffung einer Unfallkamera stehen zahlreiche Smartphone-Applikationen zur Verfügung, die teilweise sogar gratis erhältlich sind. Für Apples iPhone und androidbasierte Geräte gibt es ein grosses Angebot an Dashcam-Apps. Im Unterschied zu einer fest installierten Kameras müssen die Anwendungen des Smartphones vor jeder Fahrt neu gestartet werden. Darüber hinaus ist das Natel jedes Mal neu im Auto zu installieren. Bei der Qualität und dem Aufnahmeblickwinkel erreichen fest installierte Geräte deutlich bessere Ergebnisse.
Aktuellen Berichten zufolge hat sich die Anzahl der verkauften Geräte im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Auf dem Markt sind die Geräte zu Preisen zwischen rund 70 und 300 Franken erhältlich. Viele Nutzer verwenden die Carcameras nicht nur, um Unfälle oder Rechtsverstösse zu dokumentieren, sondern verwenden die Geräte für Panoramaaufnahmen auch bei Fahrten durch besonders schöne Gegenden. Sehr schön ist eine Stadtrundfahrt mit eingeschalteter Dash Cam, denn gerade bei hoher Verkehrsdichte hat der Fahrer sonst kaum Gelegenheit, einen Blick auf die Sehenswürdigkeiten zu werfen.
Datenschützer sagen Nein
In der Schweiz ist der Einsatz der Unfallkameras umstritten: Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte weist in einer Mitteilung darauf hin, dass der Einsatz gegen das Datenschutzgesetz verstösst. Während des Einsatzes filmt die Kamera möglicherweise andere Personen – damit würde der Einsatz zu einer Videoüberwachung auf einem öffentlichen Grund. Privatpersonen ist eine solche Überwachung jedoch nur in einem sehr begrenzten Rahmen gestattet.
Die engen Grenzen werden beim Einsatz einer Unfallkamera nach Meinung der Datenschützer überschritten. Zudem bemängeln die Experten, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht eingehalten würde. Die Kamera nimmt ständig auf und beschränkt sich nicht auf den Einsatz während eines Unfalls. Wahllos werden Personen gefilmt, nur weil sie sich zufällig im Aufnahmebereich des Gerätes aufhalten. Können die Bilder einer bestimmten Person zugeordnet werden, handelt es sich um einen schlimmen Verstoss. In einem abschliessenden Fazit rät der Datenschutzbeauftragte aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes vom Einsatz der Dashcams ab.
In unterschiedlichen Foren im Netz machen sich Nutzer Luft, über die ihrer Ansicht nach übertriebene Reaktion der Datenschützer. Das Bundesamt für Strassen sieht in der Verwendung der Geräte keinen Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung, sofern durch die Installation das Sichtfeld des Fahrers nicht eingeschränkt wird. Grundsätzlich sollte die Kamera nach den Richtlinien für den Gebrauch eines Mobiltelefons oder Navigationsgerätes im Fahrzeug installiert werden. Werden die Kameras jedoch genutzt, um andere Verkehrsteilnehmer zu denunzieren, ist dies durchaus als problematisch anzusehen.
Gerichtliche Verwendung ist umstritten
Eine weitere rechtliche Frage steht ebenfalls im Raum: Dürfen Aufnahmen der Dashcam im Falle eines Gerichtsverfahrens als Beweismittel verwendet werden? Bisher gibt es noch keine Entscheidungen in diesem Bereich. Da Autofahrer zunehmend Unfallkameras in ihren Wagen einsetzen, ist in der Zukunft jedoch mit einer richtungsweisenden Entscheidung zu rechnen.
In Deutschland ist die Nutzung der Dashcams ebenfalls umstritten – grundsätzlich liegt die Entscheidung, ob die Aufnahmen in einem Prozess zugelassen werden hier beim zuständigen Richter. In anderen Fällen wurden private Videobeweise durchaus schon als Beweismittel zugelassen. Im Nachbarland Österreich ist die Verwendung der Unfallkameras verboten – die Nutzung wird mit einem Bussgeld von bis zu 10’000 Euro bestraft. Wiederholungstäter zahlen sogar bis zu 25’000 Euro.
Oberstes Bild: Der Einsatz von Dashcams im Auto ist umstritten (Bild: © WoGi – Fotolia.com)