Reicht meine Autoversicherung im Ausland?
VON Meik Peters Allgemein Auto
Da sich jede KFZ-Versicherung auf ein bestimmtes Wagnis und nicht den Versicherungsnehmer als Person bezieht, kann es bei Inanspruchnahme eines Mietwagens oder anderer Fahrzeuge im ausländischen Staatsgebiet zu einer Unterdeckung bei Schäden aller Art kommen. Wer die Übernahme horrender Schadenskosten im Ausland fürchtet und gezielt vorbeugen möchte, erhält durch schweizerische Assekuranzen häufig standardmässig die Möglichkeit hierzu.
Hohe Versicherungssummen für Autoversicherungen in der Schweiz
Wenn Schweizer Autofahrer im nationalen Stadtgebiet oder auf Autobahnen unterwegs sind, können sie vergleichsweise beruhigt potenziellen Schadenssituationen entgegensehen. Die Deckungssummen der Assekuranzen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegen im Vergleich zum europäischen Durchschnitt auf einem hohen Niveau, selbst bei einem Massenunfall mit Schäden in Millionenhöhe kommen starke Tarife komplett hierfür auf. Die meisten Versicherer bieten mittlerweile ein gestaffeltes Tarifsystem mit abweichenden Leistungen, doch selbst der Basisschutz auf vergleichsweise niedrigem Niveau bietet einen guten Schutz gegenüber vielen europäischen Nationen. Genau diese Sicherheit stellt sich als trügerisch heraus, wenn regelmässig private oder berufliche Touren im Ausland unternommen werden.
Höhen der Deckungssummen im Ausland meist nicht bekannt
Vor allem in den Nationen rund ums Mittelmeer betragen die vorgeschriebenen Versicherungssummen der KFZ-Versicherung nur einen Bruchteil des Schweizer Standards. Kommt es in diesen Ländern zu einem grösseren Verkehrsunfall mit teuren Schadenswerten, hat der Schädiger mit einem Differenzbetrag zu rechnen, da die Deckungssumme den Schaden nicht komplett umfasst. Bei Schäden in Millionenhöhe kann dies bis zur privaten Insolvenz führen, wobei die Gesetzgebung Einheimische und Ausländer natürlich gleich behandelt. Vor einer Reise ins Ausland ist deshalb zu überprüfen, welche Deckungssummen hier gelten und ob ein zusätzlicher Schutz gewünscht wird. Dies gilt selbstverständlich nicht nur für das Zielland der Reise, sondern potenziell auch für Transitländer.
Keine Sorgen bei Fahrten mit dem eigenen Automobil
Wer mit dem eigenen Auto Ferienreisen unternimmt oder von Berufs wegen ein internationales Projektmanagement vor Ort vorantreibt, muss keine Einschränkungen in der Versicherungsleistung fürchten. Mit dem eigenen, in der Schweiz angemeldeten Automobil unterwegs zu sein, lässt fortwährend auf die zugesagten Deckungssummen der Assekuranz vertrauen. Die Versicherung gilt stets für das Fahrzeug selbst, unabhängig davon, ob sich dieses in der Schweiz oder auf internationalen Strassen bewegt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings unüblich, die wenigsten Versicherer gehen von einem kontinental übergreifenden Einsatz des Fahrzeugs aus. Meist werden die europäischen Staaten sowie die Nationen des Mittelmeerraums explizit in Versicherungsverträgen benannt, eine genaue Überprüfung im eigenen Tarif ist vor Reiseantritt zu empfehlen.
Probleme bei Miet- und Fremdfahrzeugen im Ausland ernst nehmen
Wer privat oder geschäftlich ein fremdes Auto nutzt, richtet sich meist an eine Mietwagenagentur. In den vertraglichen Konditionen beim Abschluss des Wagens sollte sich schnell herausfinden lassen, in welchem Umfang die einheimische Versicherungsgesellschaft bei Schäden aufkommt und welche Deckungssummen maximal geboten werden.
Noch komplizierter kann sich die Situation für den Unfallfahrer erweisen, wenn das ausländische Fahrzeug geliehen wurde. Im geschäftlichen Bereich kann beispielsweise auf ein Automobil eines Partnerunternehmens vertraut werden, im privaten Umfeld können ausländische Freunde ihr Auto für eine Spritztour bereitstellen. Soll eine vorhandene Deckungslücke durch eine schweizerische Assekuranz geschlossen werden, ist darauf zu achten, ob eine Absicherung jenseits professioneller Mietwagenfirmen möglich wird.
Die Mallorca-Police und die Ergänzung des Versicherungsschutzes
Um wie in anderen Lebensbereichen bei Reisen ins Ausland Geld einzusparen, dürfte bei den meisten Versicherungen der Schweiz die leistungsstarke Ergänzung der Mallorca-Police infrage kommen. Die Bezeichnung hat sich im deutschsprachigen Raum etabliert und meint die Zusicherung der gleichen Versicherungssummen für Mietwagen, wie sie vom einheimischen Fahrzeug her bekannt sind. Auch wenn die ausländische Versicherung nicht die komplette Deckung eines Schadens auf ausländischen Strassen übernimmt, springt die Schweizer Versicherung ein und übernimmt den ausstehenden Betrag. Für den Autofahrer ist somit auch bei einem Mietwagen gewährleistet, keine Schadenskosten aus eigener Tasche entrichten zu müssen. Einen Freibrief zum wilden Rasen auf ausländischen Strassen stellt dies selbstverständlich nicht dar, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln kann die Versicherung ihre Leistungen verwehren.
Auch für privat geliehene Fahrzeuge zusätzliche Leistungen erwarten
Um von der Mallorca-Police zu profitieren, ist der Assekuranz ein Nachweis über die Anmietung des Fahrzeugs zu erbringen, was über den abgeschlossenen Mietvertrag kein Problem darstellt. Ebenso unkompliziert sollte sich die Situation auch regeln lassen, wenn das ausländische Fahrzeug privat geliehen wurde. Hier ist es wichtig, in den genauen Wortlaut das eigenen Versicherungstarifs zu schauen. Im Idealfall sollte dieser dem Versicherungsnehmer für alle Fahrten in ausländischen Fahrzeugen ein Leistungsniveau im Schadensfall zusichern, wie er es mit seinem eigenen Automobil in der Schweiz erwarten dürfte. Der Personenkreis ist bei dieser Regelung gesondert zu beachten, eventuell darf sich nur der Versicherungsnehmer selbst im Ausland hinter das Steuer setzen!
Oberstes Bild: Bei Fahrten mit Mietwagen in Ausland kann es zur Unterdeckung bei der Autoversicherung kommen. (©Fotosenmeer / Shutterstock.com)