Auffahrunfälle – durch vorausschauende Fahrweise leicht zu vermeiden

Wird verabsäumt, zum vorausfahrenden Fahrzeug einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten, ist häufig ein Auffahrunfall die Folge. Die Gründe dafür sind meist überhöhte Geschwindigkeit oder mangelnde Aufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen gegenüber.

Dabei können Auffahrunfälle bei entsprechend verantwortungsbewusster Fahrweise leicht vermieden werden; auch ist es nicht so, dass zwangsläufig stets der auffahrende Lenker die Schuld am Unfall trägt.


Auffahrunfall in Yate, Bristol, England – der LKW bleibt vor dem Kreisverkehr stehen, PKW-Fahrer bremst zu spät, woraufhin der Auffahrunfall passiert. (Bild: Arpingstone, Wikimedia)


Auffahrunfall: Erhöhtes Risiko bei zu geringem Sicherheitsabstand

Auf der Autobahn fahren Fahrzeuge oft mit hoher Geschwindigkeit direkt hintereinander. Auch im Stadtverkehr meint man, in der Kolonne des morgendlichen Berufsverkehrs häufig fast eine Berührung der Stossstangen der Fahrzeuge wahrzunehmen. Ist ein Fahrzeug dann zu einem Bremsmanöver gezwungen, etwa bei einer roten Ampel oder wegen eines Fussgängers, der die Strasse am Zebrastreifen überqueren möchte, so ist ein Auffahrunfall die logische Folge.

Der Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen sollte mindestens den halben Wert des Tachometers in Metern betragen. Wer also mit 100 km/h unterwegs ist, sollte zum Vordermann einen Abstand von mindestens 50 Metern einhalten. Auf Landstrassen ausserhalb des Ortsgebietes zeigen Leitpfosten am Strassenrand diese Abstände an. Die beschriebene Regel gilt jedoch nur bei guter Sicht und einwandfreien Strassenverhältnissen. Bei schlechter Sicht aufgrund von Nebel, Regen oder Schnee bzw. bei glatter Fahrbahn verlängert sich der empfohlene Sicherheitsabstand zum Vordermann gleich um das Doppelte.

Leider wird vor allem dieser erweiterte Sicherheitsabstand bei Gefahr im Verzug nicht immer eingehalten, was etwa Auffahrunfälle durch Aquaplaning begünstigt. Im Regelfall sind dann von einem solchen Schadensereignis gleich mehrere Fahrzeuge betroffen. Ein klassischer „Nährboden“ für Auffahrunfälle sind auch sich bildende Staus, vor allem in Verbindung mit schlechten Sichtbedingungen. Erfolgt in diesem Fall seitens der bereits im Stau befindlichen Fahrzeuge keine Aktivierung der Warnblinkanlage, lässt die erste Kollision meist nicht lange auf sich warten.


„Abstand gleich halber Tacho in Metern“ – bei der hier gefahrenen Geschwindigkeit wären dies mindestens 40 m, die klar nicht erreicht werden. (Bild: btr, Wikimedia, CC)


Folgen eines Auffahrunfalls

Wer aufgrund eines zu geringen Sicherheitsabstandes einen Auffahrunfall verursacht, dem droht aufgrund eines Verstosses gegen die Strassenverkehrsordnung (StVO) eine Geldbusse, gegebenenfalls kann der Lenker bei Sachschäden oder Verletzungen auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Fahrer, die etwa auf der Autobahn andere Fahrzeuge bedrängen oder schneiden, machen sich unter Umständen durch dieses Verhalten der Nötigung schuldig und können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Auffahrunfälle können bei schlechter Sicht zu einer Art Kettenreaktion ausarten, die auch als Massenkarambolage bezeichnet wird. Dabei schiebt sich ein Fahrzeug nach dem anderen durch die Wucht des Anpralls von hinten nachdrängender Autos auf das Fahrzeug des Vordermanns auf.

Da der Airbag etwa bei einem Auffahrunfall in der Kolonne aufgrund der im Regelfall nicht allzu hohen Geschwindigkeit nicht immer auslöst, können Personen Schaden nehmen. Wurden Personen verletzt, sollte umgehend das nächste Krankenhaus aufgesucht werden, um das Ausmass der Verletzungen abzuklären; für eine Erstversorgung am Unfallort, zu der man als Zeuge bzw. Unfallbeteiligter gesetzlich verpflichtet ist, leistet eine gut sortierte Auto- bzw. Reiseapotheke gute Dienste.


Schwerer Auffahrunfall auf der Autobahn (Bild: Azreey, Wikimedia, CC)


Auffahrunfall: Ist immer der Auffahrende schuld?

Bei einem Auffahrunfall ist der vermeintlich schuldige Lenker scheinbar schnell ausgemacht: Es handelt sich stets um den Lenker des auffahrenden Fahrzeugs. In Wahrheit hängt die Schuldfrage jedoch stark von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab. Grundsätzlich wird natürlich sehr wohl angenommen, dass der auffahrende Lenker schuld am Unfall ist, da er den erforderlichen Sicherheitsabstand wohl nicht eingehalten hat oder eben zu schnell fuhr bzw. nicht aufmerksam genug war. Dieser Anscheinsbeweis hat jedoch nicht in jedem Fall Gültigkeit. Wird das Fahrzeug des auffahrenden Lenkers selbst von hinten angefahren, sodass sein Fahrzeug auf den vorausfahrenden Wagen aufgeschoben wird, trifft jenen am Unfall kein Verschulden. Als schuldbefreiend ist auch ein kurz vor dem Auffahrunfall erfolgter Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs anzusehen.

Auch eine plötzliche und unbegründete Vollbremsung des Vordermanns kann dazu führen, dass diesem die Hauptschuld am Unfall zugeordnet wird. Derartige Situationen können etwa auf der Autobahn entstehen, wenn der Fahrer des vorausfahrenden Autos etwa durch Unterlassen der Vollbremsung eine Abfahrt verpassen würde.

Umstritten ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob ein die Strasse überquerendes Tier einen ausreichenden Grund für ein scharfes Bremsmanöver darstellt. Meist nimmt das Gericht in diesem Fall eine Abwägung zwischen den Interessen des Tierschutzes und der Schwere der durch das Bremsmanöver erfolgten Gefährdung der Verkehrssicherheit vor. Bei minderem Schaden wird das Gericht unter Umständen auch persönliche Motive des Fahrers, wie etwa Kinder im Auto, denen der Anblick eines toten Tieres erspart werden sollte, berücksichtigen.



Grundsätzlich gilt, dass bei zunehmender Schwere des Schadens, vor allem dann, wenn auch Personen verletzt wurden, die Bereitschaft der Gerichte, persönliche oder aus der Situation heraus erklärbare Gründe für Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung in die Strafbemessung einfliessen zu lassen, drastisch abnimmt. Die Angelegenheit wird also umso ernster, je grösser der entstandene Schaden ist. In jedem Fall wird bei einem durch eine Vollbremsung verursachten Auffahrunfall dem Hintermann eine Teilschuld an dem Vorfall zugeordnet, da bei Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes der Unfall zweifellos hätte vermieden werden können.

 

Oberstes Bild: Auffahrunfall – bei ausreichendem Sicherheitsabstand meist vermeidbar. (© Alistair Scott / Shutterstock.com)

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